Altmetallhaufen auf einer Deponie

Abfallwirtschaft

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ist die obere Abfallbehörde für die südliche Hälfte des Landes Rheinland-Pfalz.

Abfälle wurden in der wirtschaftlichen Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg viele Jahre vernachlässigt. Sie wurden als lästige Rückstände betrachtet, die man möglichst schnell und billig loswerden wollte, meist auf Müllkippen ohne geeignete Sicherheitsvorkehrungen. Die Folge sind Zehntausende von Altdeponien und Altlasten, deren Sanierung und Nachsorge noch eine unabsehbare Zeit in Anspruch nehmen wird. Erst mit Inkrafttreten des ersten Abfallgesetzes im Jahr 1972 und mit Erstarken der Umweltschutzbewegung hat der gesellschaftliche Bewusstseinswandel auch den Sektor Abfallbeseitigung erfasst. Heute sind Abfälle wichtig geworden, nicht nur als potentielle Gefahr für Mensch und Umwelt, sondern auch als Energie- und Rohstoffquelle und umsatzstarker Wirtschaftsbereich. Neue Technologien, neue Nutzungsmöglichkeiten und umweltbewusste Verhaltensstrategien wurden entwickelt und eingeführt.

Damit ist die Abfallwirtschaft als stabiler Wirtschaftszweig zum Bestandteil der modernen Gesellschaft geworden. Abfallverwertungsunternehmen stehen heute nicht mehr - wie früher die Altstoffsammler, Kloakenreiniger und Müllkutscher - am Rande der Gesellschaft, sie nehmen eine wichtige und anerkannte Funktion im Rahmen eines ökologischen und energie-effizienten Stoffstrom-Managements ein. Hierbei hat sich das südliche Rheinland-Pfalz mit seinen industriellen Ballungszentren um Ludwigshafen und Mainz als Vorreiter der modernen Abfallwirtschaft erwiesen und zu einem bedeutenden Standort von Recycling- und Abfallentsorgungsunternehmen entwickelt.

Die SGD Süd beschäftigt sich mit Abfällen unter allen denkbaren - positiven wie negativen - Aspekten:

  • Sie genehmigt und überwacht Abfallentsorgungsanlagen aller Art - von Müllheizkraftwerken, Biogasanlagen, Kompostwerken bis hin zu Zwischenlagern, Sortieranlagen, Behandlungsanlagen und Deponien.
  • Sie sorgt dafür, dass stillgelegte Anlagen ordnungsgemäß zurückgebaut werden und dass Altdeponien umweltverträglich gesichert und rekultiviert sowie dauerhaft überwacht werden.
  • Sie genehmigt und überwacht Abfalltransport- und Maklergeschäfte.
  • Sie überwacht die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung.
  • Sie berät kommunale und private Entsorgungsunternehmen sowie gewerbliche und industrielle Abfallerzeuger aus der Region.
  • Sie ist Anlaufstelle für Bürgerbeschwerden gegen Abfallentsorgungsbetriebe und kümmert sich um Abhilfe.
  • Sie verfolgt in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung.

Die SGD Süd als die einzige regional und vor Ort vertretene staatliche Abfallbehörde arbeitet eng und dauerhaft mit den kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen. Die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe sind hauptsächlich für die Einsammlung und Entsorgung der in den Privathaushalten anfallenden Abfälle verantwortlich. Als Erfolg der eng verzahnten Zusammenarbeit kann angesehen werden, dass schon lange vor Inkrafttreten des Deponiestopps für Hausmüll im Jahr 2005 mit der Modernisierung des Müllheizkraftwerks Ludwigshafen und dem Neubau der Müllheizkraftwerke in Pirmasens und Mainz sowie mit einer Reihe neu gebauter Anlagen zur stofflichen und energetischen Abfallverwertung flächendeckend Entsorgungskapazitäten für eine umweltverträgliche und wirtschaftliche Abfallentsorgung bereitgestellt wurden.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung:

  • Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft,
  • abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und
  • Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes. 

Mit der Förderung sollen insbesondere

  • Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stoffstrommanagement ermöglicht werden,
  • Anreize für Vorhaben zur Abfallvermeidung und für die beschleunigte Verwirklichung einer ökologischen und ökonomischen Abfallentsorgung geschaffen werden,
  • Anreize für eine verstärkte Wiedernutzung innerorts brachliegender Flächen gegeben werden und
  • die Sanierung von Altlasten unterstützt werden. 

Priorität bei der Förderung haben Maßnahmen, die zukunftsträchtige Technologien verfolgen oder modellhaften Charakter besitzen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuwendungen können auf Antrag kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse erhalten.
Folgende Antragsformulare sind zu verwenden:

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) und deren Zusammenschlüsse können die Mittel an beauftragte Dritte im Sinne des § 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) weitergeben.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Regel mit einem Festbetrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Ausnahmsweise ist auch eine Anteilsfinanzierung möglich.
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Die Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel und die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

Abfallzwischenlager einer Mülldeponie

Im Rahmen einer regionalen Tagung befassten sich auf Einladung der SGD Süd die Unteren Abfallbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte mit der Weiterentwicklung der Abfallentsorgung zum Stoffstrom-Management und Fragen der Kreislaufwirtschaft. Für die Fachvorträge hatte die SGD Süd namhafte Experten und Verantwortliche der kommunalen Abfallwirtschaft gewonnen.

Michael Elster, Erster Kreisbeigeordneter des Rhein-Pfalz-Kreises, referierte über die obligatorische Zusatztonne für Wertstoffe, die als Folge der nächsten Abfallrechtsnovelle erwartet wird. Thema des Vortrags von Dr. Thomas Grommes, Geschäftsführer der GML Abfallwirtschafts GmbH, war das Notfallmanagement während des Ausfalls des Müllheizkraftwerks Ludwigshafen nach dem Bunkerbrand am 12. Oktober 2010.

Die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle wurde aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz von Dr. Willi Nonte, Abfallwirtschaftsreferent im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Mainz beleuchtet.

Kontakt

Abteilungsleitung 3
Manfred Schanzenbächer
Telefon: +49 (6321) 99-0
Telefax: +49 (6321) 99-2930
EMail: Vorzimmer Abteilung 3