Baulicher Brandschutz
Der wesentliche Arbeitsbereich des baulichen Brandschutzes stellt sich als behördeninterne wie auch als außenwirksame Dienstleistungsaufgabe dar.
Hierzu zählen
- die brandschutztechnische Prüfung von Bauvorhaben in der Genehmigungszuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd nach
- Bundesimmissionsschutzgesetz
- Abfallgesetz
- Wasserrecht und
- im Bereich der Gewerbeaufsicht, - die brandschutztechnische Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden und der Brandschutzdienststellen der Stadt- und Kreisverwaltungen,
- Ansprechpartner für Architekten und Planer in Fragen des baulichen Brandschutzes.