Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Der wesentliche Arbeitsbereich des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes stellt sich als behördeninterne wie auch als außenwirksame Dienstleistungsaufgabe dar.
Hierzu zählen
- die brandschutztechnische Prüfung von Bauvorhaben in der Genehmigungszuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd nach
- Bundesimmissionsschutzgesetz,
- Abfallgesetz,
- Wasserrecht und
- im Bereich der Gewerbeaufsicht sowie - die brandschutztechnische Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden und der Brandschutzdienststellen der Stadt- und Kreisverwaltungen und als
- Ansprechpartner für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie für die Fachplanung in Fragen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes.