Bachlauf mit kleinen Stromschnellen und einem Baum

Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut,
das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss." 

- Aus der Präambel der WRRL -

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG; EG-WRRL) ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Der europäische Gewässerschutz wurde in der Vergangenheit durch zahlreiche Richtlinien geprägt, die sich aber nur sektoral mit einzelnen Aspekten befassten (z.B. die Kommunalabwasser-, die Trinkwasser- oder die Badegewässerrichtlinie). Die WRRL schafft nun einen einheitlichen Rahmen für die europäische Wasserpolitik. Damit liegt eine neue Grundlage für ein gemeinsames wasserwirtschaftliches Handeln in Europa vor.

Mit der WRRL wird ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleistet. Zentrales Ziel ist die Erreichung des „Guten Zustandes“ aller Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser). Hierzu sind die Gewässer - unabhängig von politischen Grenzen - nach einheitlichen Kriterien in sogenannten Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften. Für Rheinland-Pfalz ist die Flussgebietseinheit Rhein maßgeblich.

Für jede Flussgebietseinheit (FGE) sind ein Bewirtschaftungsplan sowie in den zugehörigen Bearbeitungsgebieten die jeweiligen Maßnahmenprogramme für die Erreichung der festgelegten Ziele aufzustellen und für den Zeitraum bis 2027 alle sechs Jahre zu aktualisieren.

Zur effizienten Umsetzung der WRRL wurde das Rhein-Einzugsgebiet in neun Bearbeitungsgebiete aufgeteilt. In den Bearbeitungsgebieten findet die von der WRRL geforderte integrierte Bewirtschaftung der Oberflächengewässer in sogenannten Oberflächenwasserkörpern (OWK) wie auch die Bewirtschaftung des Grundwassers in sogenannten Grundwasserkörpern (GWK) statt.

Die Oberflächen- und Grundwasserkörper im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sind jeweils in einer Karte zusammen mit den Grenzen der Verbandsgemeinden, Kreise und kreisfreien Städte dargestellt.

Wichtige Begriffe rund um die WRRL und den Gewässerschutz sind im Glossar erklärt. Unter www.wrrl.rlp.de sowie unter der Rubrik Links und unter Downloads finden Sie weitere Informationen zur WRRL und deren Umsetzung in Rheinland-Pfalz.