Information und Anhörung der Öffentlichkeit
Die Wasserrahmenrichtlinie, die seit 2002 in deutsches Recht umgesetzt ist, sieht in Art. 14 eine Information und Anhörung der Öffentlichkeit vor.
Unter anderem ist dafür zu sorgen, dass für jede Flussgebietseinheit, in dem Fall für die Flussgebietseinheit Rhein, folgendes veröffentlicht wird:
- ein Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans,
- die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen für das jeweilige Bearbeitungsgebiet und
- der Entwurf des Bewirtschaftungsplans.
Gemäß WRRL hat die Öffentlichkeit für schriftliche Bemerkungen zu diesen Unterlagen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Frist von sechs Monaten.
Aktuell
Der Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Rhein, die Maßnahmenprogramme für die Bearbeitungsgebiete und die zusammenfassende Umwelterklärung für die rheinland-pfälzischen Maßnahmenprogramme wurden fristgerecht zum 22.12.2021 veröffentlicht. Sie gelten für den Bewirtschaftungszeitraum von 2022 bis 2027.
In allen Phasen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kommt dem frühzeitigen Informationsaustausch und der Anhörung der Öffentlichkeit eine zentrale Bedeutung zu.
Für den aktuellen Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 fand turnusmäßig vorher auch die Anhörung zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung statt.
Die Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung wurden auf Grundlage der Beurteilung der Belastungssituation der Oberflächengewässer und des Grundwassers erarbeitet. Sie geben also einen Überblick über die bestehenden Belastungsschwerpunkte und zeigen Handlungsbereiche für die Maßnahmenplanung im nächsten Bewirtschaftungszeitraum auf.
Im Zeitraum vom 22.12.2019 bis 22.06.2020 konnten im Rahmen der turnusmäßigen Anhörung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für den Zeitraum 2022-2027 hierzu Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Anhörungsdokumente sind hier verfügbar:
Anhörungsdokument FGG-Rhein
Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung (Kurzfassung)
Die öffentliche Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2022-2027 fand vom 22.12.2018 bis zum 22.06.2019 statt.
Die Dokumente zu Zeitplan und Arbeitsprogramm sind hier ebenfalls weiterhin verfügbar:
Anhörungsdokument FGG-Rhein
Zeitplan und Arbeitsprogramm (Kurzfassung)
Im ersten Halbjahr 2021 fand die öffentliche Anhörung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 statt. Begleitend dazu wurden wieder Informationsveranstaltungen - aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie allerdings als digitale Veranstaltungen - im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd durchgeführt, um die Maßnahmenprogramme in den Regionen vorzustellen.
Weitere Hinweise zu den Informationsveranstaltungen finden Sie hier.