Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung im ersten Halbjahr 2009 sowie der nationalen und internationalen Abstimmung finden Sie hier den fristgerecht zum 22.12.2009 aufgestellten Bewirtschaftungsplan einschließlich der Maßnahmenprogramme für die Gewässer in Rheinland-Pfalz gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Gemäß § 24 Absatz 3 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung vom 22. Januar 2004 (GVBl. S. 53), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Zweiten Landesgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 358), BS 75-50, wurden die folgenden Pläne
- der Bewirtschaftungsplan einschließlich des Maßnahmenprogramms für die internationale Flussgebietseinheit Rhein in der Fassung vom 22. Dezember 2009, koordiniert von der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins, soweit er das Gebiet von Rheinland-Pfalz betrifft,
- der Bewirtschaftungsplan einschließlich des Maßnahmenprogramms für das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar in der Fassung vom 22. Dezember 2009, koordiniert von den Internationalen Kommmissionen zum Schutze der Mosel und der Saar, soweit er das Gebiet von Rheinland-Pfalz betrifft,
- die nationalen und internationalen Koordinationsberichte zu den Bearbeitungsgebieten Oberrhein, Mittelrhein und Niederrhein, koordiniert zwischen den jeweils im Einzugsgebiet beteiligten Mitgliedstaaten beziehungsweise Bundesländern, soweit sie das Gebiet von Rheinland-Pfalz betreffen, und
- die Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan einschließlich der Maßnahmenprogramme für die internationale Flussgebietseinheit Rhein, Stand 22.12.2009, erstellt durch das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz,
durch Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 48 vom 21.12.2009) für behördenverbindlich erklärt.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramme gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz
Bewirtschaftungspläne
Sie sind die zentralen Elemente bei der Flussgebietsbewirtschaftung nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).
In Europa haben die zuständigen Behörden zum 22.12.2009 erstmalig national und international koordinierte Bewirtschaftungspläne auf Flussgebietsebene aufgestellt. Ziel dieser Rahmenplanung ist es, Maßnahmen im Flussgebiet aufeinander abzustimmen und die Oberflächengewässer als Ganzes, also von der Quelle bis zur Mündung, sowie das Grundwasser zu schützen.
Ein Bewirtschaftungsplan gibt Auskunft über den Zustand der Gewässer in kompletten Einzugsgebieten und fasst gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen zusammen, die zur Erreichung und Erhaltung des "guten Zustands" der Oberflächengewässer und des Grundwassers notwendig sind. Er erläutert das Vorgehen und stellt die zu erreichenden Bewirtschaftungsziele dar. Die Bewirtschaftungspläne werden in einem Rhythmus von sechs Jahren fortgeschrieben (1. Fortschreibung 2015, 2. Fortschreibung 2021, gegebenenfalls 3. Fortschreibung 2027).
Der Bewirtschaftungsplan einschließlich Maßnahmenprogramme für die internationale Flussgebietseinheit (IFGE) Rhein (Teil A) behandelt alle Aspekte des Gewässerschutzes, die die gesamte Flussgebietseinheit betreffen.
Maßnahmenprogramme
Auf Grundlage der Bestandsaufnahme (2004) für die Gewässer in Rheinland-Pfalz sowie der Ergebnisse der seit 2006 laufenden neuen Überwachungsprogramme für die Gewässer wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Wasserkörper, die die Bewirtschaftungsziele voraussichtlich nicht erreichen, ausgewählt und mit den Maßnahmenträgern kommuniziert. Diese Ergebnisse werden in den sogenannten Maßnahmenprogrammen (ein wesentlicher Teil der Bewirtschaftungspläne) zusammengefasst. Als Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz sind sie Bestandteil des Bewirtschaftungsplans für die internationale Flussgebietseinheit Rhein.
In den Bearbeitungsgebieten der internationalen Flussgebietseinheit Rhein haben sich die jeweiligen Anrainer (Mitgliedstaaten bzw. Bundesländer) darauf verständigt, anstelle von Teilbewirtschaftungsplänen sogenannte Koordinierungsberichte zu erstellen. Ziel dieser Koordinierungsberichte ist es, den Arbeitsprozess der erforderlichen grenzüberschreitenden Abstimmungen transparent zu machen und die dabei erzielten Ergebnisse zusammenfassend aufzuzeigen.
Eine Ausnahme bildet das internationale Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar, wo auf Ebene der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) ein eigener Bewirtschaftungsplan erstellt wird.
Alle spezifischen Fragestellungen in den Bearbeitungsgebieten Niederrhein, Oberrhein, Mittelrhein und Mosel/Saar werden in diesen folgenden drei Koordinierungsberichten (Teil B) behandelt. Das Bearbeitungsgebiet Mosel/Saar stellt aufgrund seiner Größe und Bedeutung keinen sogenannten Koordinierungsbericht, sondern einen eigenen Bewirtschaftungsplan für Teil B auf.
Umweltberichte zu den Maßnahmenprogrammen
Im Rahmen der Aufstellung der Maßnahmenprogramme wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wurde jeweils in einem Umweltbericht dargestellt. Die Umweltberichte beziehen sich formal auf die rheinland-pfälzischen Anteile der Bearbeitungsgebiete der Internationalen Flussgebietseinheit Rhein. Die Ergebnisse der Anhörung zu den Umweltberichten der Strategischen Umweltprüfung für die Maßnahmenprogramme der vier Bearbeitungsgebiete finden Sie hier.
Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan Rhein
Der Bericht „Zusammenfassung der Beiträge des Landes Rheinland-Pfalz zum Bewirtschaftungsplan und der Maßnahmenprogramme für den internationalen Bewirtschaftungsplan Rhein“ gibt eine Übersicht zu allen wasserwirtschaftlich relevanten Daten und Informationen zu den Gewässern in Rheinland-Pfalz, zeigt weitere Informationsquellen auf und gibt wichtige Hinweise zum Ablauf dieser dritten Anhörungsphase.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Rheinland-Pfalz bietet mit seinem Kartenserver zur EG-Wasserrahmenrichtlinie allen Interessierten die Möglichkeit, sich gezielt über wichtige Inhalte des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme für die rheinland-pfälzischen Anteile in der Flussgebietseinheit Rhein umfänglich zu informieren.
Alle Dokumente könnenn heruntergeladen oder während der allgemeinen Besuchszeiten in den Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd eingesehen werden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631 36 74 - 0
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz
Tel.: 06131 23 97 - 0
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Karl-Helfferich-Straße 22, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: 06321 99 - 0