Festgestellte wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen sowie Arbeitsprogramm und Zeitplan
Bei der Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2022-2027, die spätestens bis zum 22.12.2021 erfolgt sein muss, kommt dem frühzeitigen Informationsaustausch und der Anhörung der Öffentlichkeit wieder eine zentrale Bedeutung zu.
Analog zu den bisher durchgeführten Beteiligungen beim ersten und zweiten Bewirtschaftungsplan wurden als erste Stufe der öffentlichen Anhörung im Dezember 2018 der Zeitplan und das Arbeitsprogramm zur Fortschreibung des dritten Bewirtschaftungsplans 2022-2027 veröffentlicht.
Das Anhörungsdokument kann hier weiterhin eingesehen werden.
Im Rahmen der zweiten Stufe der öffentlichen Anhörung wurden die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd für die Bearbeitungsgebiete Oberrhein (Federführung Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) sowie für Mosel-Saar und Mittelrhein (Federführung Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) Dezember 2019 im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Die Anhörungsphase begann am 22.12.2019 und endete am 22.06.2020.
Auch hier kann das Anhörungsdokument weiterhin eingesehen werden.
Sie werden auf Grundlage der Beurteilung der Belastungssituation der Oberflächengewässer und des Grundwassers erarbeitet, geben also einen Überblick über die bestehenden Belastungsschwerpunkte und zeigen Handlungsbereiche für die Maßnahmenplanung im nächsten Bewirtschaftungszeitraum auf.