Gefahrenschutz
Technische Arbeitsmittel und Stoffe können nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Nachbarschaft und Dritte gefährden. Neben Sprengstoffen und ionisierenden Strahlen gibt es beispielsweise bestimmte technische Geräte oder Gefahrstoffe, die über die Werksgrenze hinweg oder aber unmittelbar im privaten oder öffentlichen Bereich eine Gesundheits- oder Lebensgefahr darstellen.
Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Zubereitungen, die gefährliche (giftige, brennbare, krebserzeugende,...) Eigenschaften haben. Gefahrstoffe findet man nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im privaten Bereich. Wegen ihrer Gefährlichkeit sind beim Umgang, bei der Herstellung und auch bei der Beförderung dieser Stoffe umfangreiche Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln zu beachten. Der Arbeitgeber ist zur Beachtung und Umsetzung dieser Vorschriften verpflichtet und hat durch Bereitstellung entsprechender Betriebsanweisungen und persönlicher Schutzausrüstung sowie durch Durchführung von Schulungen die Sicherheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Alle Gefahrstoffe werden europaweit einheitlich eingestuft und gekennzeichnet. Aber auch als Privatperson geht man mit Gefahrstoffen um, wenn man zum Beispiel an einem Welleternitdach, welches krebserzeugendes Asbest enthält, arbeitet.
Die Unfälle von Seveso und zuletzt von Enschede und Toulouse haben gezeigt, welche Gefahren von Industrie- und Gewerbebetrieben bei der Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe ausgehen können. Um Unfälle zu verhindern, werden hohe Anforderungen an die Sicherheit bestimmter Anlagen gestellt. Grundlage hierfür ist die Störfallverordnung. Für Betriebsbereiche, in denen bestimmte gefährliche Stoffe in größeren Mengen vorhanden sind, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Störfälle zu verhindern. Darüber hinaus sind Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen von Störfällen so gering wie möglich zu halten.
Von Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen zu unterscheiden sind die Gefahrgüter. Werden diese Stoffe gelagert oder transportiert, spricht man von Gefahrgütern. Die Gefahrgutkennzeichnung ist auf Transportgefahren abgestellt.
Von Dampfkesseln, Lägern von brennbaren Flüssigkeiten, Aufzügen und Druckgeräten gehen ebenfalls Gefährdungen aus. Zur Einhaltung der technischen Regeln führt die Gewerbeaufsicht Erlaubnisverfahren durch und überwacht, ob sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.