Biostoffe
In der biotechnologischen Forschung, im Gesundheitswesen, in der Entsorgungswirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft wird mit biologischen Arbeitsstoffen (Bakterien, Viren, Pilzen, Parasiten) umgegangen. Diese können beim Menschen Infektionskrankheiten und Allergien hervorrufen. Die Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahren regelt die Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung).
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass diese Schutzmaßnahmen sachgerecht umgesetzt werden, indem er beispielsweise im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Hygienevorschriften erlässt oder arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbietet.
Aufgaben
Überwachung der Schutzvorschriften beim Umgang mit Biostoffen wie:
- Einhaltung von Grenzwerten,
- Einhaltung von Beschäftigungsverboten und –beschränkungen
- Entgegennahme von anzeigepflichtigen Tatbeständen und Entscheidung über Ausnahmeregelungen
- Beratung von Betrieben über regelungskonforme Umsetzung der Schutzmaßnahmen