Deiche
Die Hochwasserrückhaltefläche wird durch neu zu errichtende Deiche umschlossen. Diese Deiche schließen in der nordöstlichen und südöstlichen Ecke an den bestehenden Straßendamm der B 9 an. Durch die geplante Maßnahme verliert der bestehende Rheindeich seine Funktion als Rheinhauptdeich, da künftig der die Hochwasserrückhaltung umschließende Deich dessen Funktion übernehmen wird. Wegen der auf dem Deich verlaufenden Bundesstraße bleibt der Deich zwar erhalten, ist jedoch als Hochwasserschutzanlage nachrangig.
Die Deiche weisen folgenden prinzipiellen Aufbau auf:
- Aus dem Bemessungshochwasser BHW = 87,50 mNN ergibt sich bei einem Freibord von 1 m eine Kronenhöhe von 88,50 mNN,
- Kronenbreite 3 m,
- Böschungsneigungen 1 : 3,
- Untergrundabdichtung (Dichtwand, in den Rupelton einbindend),
- Beidseitiger Deichschutzstreifen von 5 m Breite, luftseitig als 3 m breiter Betriebsweg ausgebaut,
- Abschnittsweise mit luftseitiger Berme.
Die westliche Deichtrasse kann ohne Berme ausgeführt werden, da hier durch das vorgesehene Konzept zum Grundwassermanagement in Verbindung mit der Dichtwand unter den Deichen, die eine unmittelbare Korrespondenz des Grundwassers mit den Rheinwasserständen unterbindet, kein gespanntes Grundwasser auftritt.
Betriebswege müssen zur Gewährleistung der jederzeitigen Deichverteidigung (auch bei schlechter Witterung mit schwerem Gerät) bituminös befestigt werden. Dies entspricht den heutigen Standards. An den Oberflächen wird der Deichkörper i.d.R. mit ca. 10 cm Oberboden überschüttet und angesät.
Baugrund und Grundwasser:
Aufgrund des durchlässigen Untergrunds korrespondieren die Grundwasserstände mit den Wasserständen im Rhein respektive im Polder. Um eine Vernässung durch unzulässig hohe Grundwasserstände oder den Austritt von gespanntem Grundwasser landseitig des geplanten Deiches zu verhindern, ist eine Abdichtung im Untergrund erforderlich. Als Abdichtung wird eine senkrechte Dichtwand vorgesehen, die bis in die wasserundurchlässige Schicht (Rupelton in 8 ( 12 m Tiefe) einbindet. Die Art und die Ausführung der Dichtwand wird nach der Baugrunderkundung im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt.
Die Fläche des geplanten Hochwasserrückhalteraums wird durch eine Vielzahl von Feldwegen und befestigten landwirtschaftlichen Straßen erschlossen. Diese bestehenden Wegeverbindungen werden im Bereich des zukünftigen Deiches unterbrochen. Eine Anpassung des Wegenetzes an die künftigen Gegebenheiten wird als Teil des erforderlichen Bodenordnungsverfahrens (Flurbereinigung) vorgenommen. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens werden durch sinnvolle Ergänzungen die derzeit bestehenden Wegebeziehungen wieder hergestellt.
Deichüberfahrten werden mit maximal 6 % Steigung/ Gefälle ausgebildet; daraus ergeben sich rund 80 m lange Anrampungen, die im spitzen Winkel zur Deichachse verlaufen.