Interreg B - Nordwesteuropa
Die deutsche Kontaktstelle für das Interreg-Programm Nordwesteuropa verlegt ab März 2023 ihren Sitz in die Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd (SGD Süd) nach Neustadt an der Weinstraße.
Mit diesem Wechsel wird es auch eine neue personelle Besetzung geben.
Ab März erreichen Sie die Kontaktstelle unter folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: info(at)nwe-kontaktstelle.de
Telefon: 06321 - 992567.
Aktuelle Informationen zum Programm finden Sie bis zum 01. April auf der Seite des MdI sowie auf der Programmwebsite.
Aktuelle Infos
Vorsitz Deutscher Ausschuss – Personalwechsel im Nordwesteuropa-Programm
Im Interreg-Programm Nordwesteuropa (NWE) steht ein Wechsel an. Petra Schelkmann war fast zehn Jahre Vorsitzende des Deutschen Ausschusses für das Interreg-Programm Nordwesteuropa und wird nun neue Herausforderungen auf kommunaler und regionaler Ebene annehmen. Die Aufgabe übernimmt ab 01.04.2023 Prof. Dr. Hannes Kopf, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd). Im Doppelinterview berichten Frau Schelkmann rückblickend über ihre Erfahrungen und Herr Kopf über die neuen Herausforderungen.
Kleinprojekte – bis 12. Juli in Call 3 bewerben!
Der Förderaufruf für Kleinprojekte soll den Zugang zu Fördermitteln erleichtern und neue Akteursgruppen erschließen. Eine Partnerschaft aus min. drei Akteuren aus drei verschiedenen Ländern (min. zwei der Partner müssen aus einer Region des Nordwesteuropa-Programmraums stammen) kann sich bis 12. Juli 2023 um Fördermittel aus Interreg VI B NWE für ein Projekt bewerben, das einen Beitrag zur Realisierung eines der 9 spezifischen Programm-Ziele (Specific Objectives, SO) im NWE-Programmraum leisten möchte.
Förderfähig sind Projekte mit einer Laufzeit von max. 18 Monaten und einem Budget von 200.000 – 800.000 Euro gesamtförderfähiger Kosten, wobei die EU-Förderung bis zu 60 Prozent beträgt. Für Personalkosten ist eine Flatrate in Höhe von 40 Prozent vorgesehen. Für die Vorbereitung des Antrags werden bis zu 6.000 Euro erstattet. Investitionen sind in diesem Call nicht förderfähig.
Ein gutes Projekt schlägt eine Lösung für ein transnationales Problem im NWE-Programmraum vor, die innerhalb der Projektdauer realistischer Weise umzusetzen ist.
Der Förderaufruf Call 3 richtet sich besonders an NGOs (Vereine, Stiftungen, Interessensvertretungen, Gewerkschaften etc.) und Behörden (Kommunale, Landes- und Bundesbehörden). Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsakteure (Kleine und Mittlere Unternehmen, KMU und Wirtschaftsförderungsorganisationen) sind dennoch auch hier zugelassen. Projektpartner können im Online-Forum gesucht werden. Die Kontaktstellen beraten bei der Projektpartnersuche.
Der sogenannte Lead Partner (öffentliche oder gemeinnützige Organisation) stellt den Antrag und arbeitet zusammen mit Projektpartnern und assoziierten Partnern. Assoiziierte Partner erhalten keine Fördermittel. Ihre Reisekosten können jedoch von Projektpartnern erstattet werden. Für assoziierte Partner gibt es keine geografischen Einschränkungen – sie müssen nur inhaltlich zum Projekt passen.
Das zum Download bereitgestellte Antragsformular dient nur zu Demonstrationszwecken. Projektvorschläge sind auf Englisch online einzureichen über das Portal „Jems“ (Joint electronic monitoring system). Hier finden Sie eine Bedienungsanleitung. Auf anderem Wege eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Projektzusammenfassung am Anfang des Antragsformulars muss in den vier Programmsprachen (Englisch, Französisch, Niederländisch und Deutsch) bereit gestellt werden.
Das Bewerbungsverfahren ist einstufig. Ende Oktober entscheidet der transnationale Begleitausschuss (Monitoring Committee), welche der bis 12. Juli eingereichten Projektanträge bewilligt werden und Fördermittel erhalten.
Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Auf einen Blick: Unterschiede reguläre Förderaufrufe vs. Kleinprojekte
- fokussiert auf 1 Spezifisches Ziel und daher nur 1 Arbeitspaket
- einstufiges und vereinfachtes Bewerbungsverfahren
- kürzere Projektdauer (max. 18 Monate ab Genehmigung bis Abschlussbericht, Projekte müssen bis 30.06.2029 abgeschlossen sein)
- kleineres Budget (200.000 – 800.000 gesamtförderfähige Kosten (TEC, total eligible costs)
- Pauschale von 40 Prozent für Personalkosten
- Antragsvorbereitung wird mit bis zu 6.000 Euro unterstützt