Regionalplanung
Der Begriff "Regionalplanung" ist in § 12 LPlG gesetzlich definiert. Danach ist Regionalplanung die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region. Hieraus wird deutlich, dass die Regionalplanung Teil der Landesplanung ist.
Bei der Regionalplanung wirken das Land, die Gemeindeverbände und die Gemeinden nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes zusammen. Die Regionalplanung ist daher eine gemeinschaftlich wahrzunehmende Aufgabe, bei der die einzelnen Beiträge und Funktionen gesetzlich festgelegt sind. Mit dieser Konstruktion geht das rheinland-pfälzische Landesplanungsgesetz weit über die Mindestanforderungen des Raumordnungsgesetzes des Bundes hinaus, wonach die Gemeinden und Gemeindeverbände oder deren Zusammenschlüsse lediglich in einem förmlichen Verfahren bei der Regionalplanung zu beteiligen sind.
Regionalpläne
Zusammenschau aller Pläne in Rheinland-Pfalz
Regionalplan für das Gebiet Rheinhessen-Nahe