Siedlungswesen
Die Raumordnung zielt auf eine geordnete Entwicklung der Gemeinden. Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren bilden das strukturelle Gerüst in Rheinhessen und der Pfalz. Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern (Oberzentren) sind Standorte für Hochschulen, große Kliniken, leistungsfähige Wirtschaftsbetriebe und Einzelhandelsunternehmen. Gleichzeitig gelten die zentralen Orte als attraktive Wohnstandorte für einen großen Teil der Bevölkerung.
Rheinhessen und Pfalz sind in 10 kreisfreie Städte und 10 Landkreise untergliedert. Zu den 19 verbandsfreien Gemeinden kommen 68 Verbandsgemeinden und 608 Ortsgemeinden. In diesem Teil von Rheinland-Pfalz, der etwa ein Drittel der Fläche des Landes (6.009 qkm) ausmacht, wohnt fast die Hälfte (2.022.611 Einwohner) seiner Bevölkerung.
Der ungehemmte Verbrauch an neuen Siedlungsflächen soll gebremst werden. Dieses politische Ziel kristallisiert sich als zentrale Aufgabe für die Raumordnung heraus. Es ist absehbar, dass dazu neue Instrumente, wie Flächenmanagement oder Orientierungswerte für die Wohnbauflächen, verstärkt zum Einsatz kommen müssen. Das neue Landesentwicklungsprogramm IV gibt dazu entsprechende Aufträge an die Regionen.
Der Schwerpunkt der Arbeiten im Siedlungswesen liegt in der Bauleitplanung. Im Zuge der landesplanerischen Stellungnahmen werden die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der Gemeinden abgesteckt. Für die kreisfreien Städte (Oberzentren) liegt die Zuständigkeit bei der Oberen Landesplanungsbehörde. Für die Verbandsgemeinden oder verbandsfreien Gemeinden, die an eine kreisfreie Stadt angrenzen, sowie für die Mittelzentren bedarf es der Zustimmung durch die Obere Landesplanungsbehörde.
Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch. Die Gemeinden müssen die Ziele der Raumordnung bei ihren Planungsüberlegungen beachten. Nur so lassen sich Konflikte mit den übergeordneten Vorgaben aus den Regionalplänen und dem Landesentwicklungsprogramm vermeiden.
Für die Bauleitplanung der kreisfreien Städte gibt die Obere Landesplanungsbehörde die Erfordernisse der Raumordnung bekannt (Landesplanerische Stellungnahme). Die übrigen Gemeinden werden direkt von den Unteren Landesplanungsbehörden bei den Kreisverwaltungen betreut.
Wirtschaft / Gewerbe (einschl. Einzelhandel)
In Ergänzung hierzu sieht der Gesetzgeber Prüfverfahren für besonders bedeutsame Projekte vor. Zu diesen zählen der großflächige Einzelhandel und bedeutsame Ansiedlungen von Industrie und Gewerbe.
Aus Sicht der Raumordnung ist zu prüfen, ob solche Projekte Auswirkungen auf die nähere oder weitere Umgebung einer Gemeinde haben (Raumordnerische Prüfung, z.B. Raumordnungsverfahren). Bereits auf der Ebene des Regionalplans und des Landesentwicklungsprogramms sind Flächen ausgewiesen, die eine überörtliche oder gar landesweite Bedeutung besitzen und einer geordneten Entwicklung der Wirtschaft zuträglich sind.