Hochwasserrisikomanagement
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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagement-Planes Rhein 2021–2027
Um einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu setzen, gibt die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) den Mitgliedstaaten drei wesentliche Arbeitsschritte vor. In einem ersten Schritt sind die Hochwasserrisiken für die Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu bewerten. Für die Gewässerabschnitte, für die dabei ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wurde, sind anschließend Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zu erstellen bevor dann für diese Gebiete Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen sind. In den Plänen werden angemessene Ziele und Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements formuliert, die Aspekte Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor sowie die Regeneration und Wiederherstellung nach einem Hochwasser umfassen. Diese Bearbeitungsschritte sind zyklisch alle 6 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
Im Dezember 2015 wurden erstmals für die rheinland-pfälzischen Teile der Flussgebietseinheit Rhein vier Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) für die Bearbeitungsgebiete Ober- Mittel- und Niederrhein sowie für Mosel-Saar, erstellt. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden bis Dezember 2021 die HWRM-Pläne fortgeschrieben. Zur Aktualisierung und Fortschreibung der Pläne wird es für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ab 2021 erstmals einen von allen acht Bundesländern einvernehmlich erarbeiteten HWRM-Plan geben.
In Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen, das Ergebnis ist in einem Umweltbericht festzuhalten (§ 40 UVPG). Die Federführung in Rheinland-Pfalz obliegt dabei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Unter Berücksichtigung der Anmerkungen aus dem Scoping-Verfahren besteht jetzt im Rahmen der Offenlage die Möglichkeit für die Öffentlichkeit und die interessierten Stellen zur Stellungnahme zu den Entwürfen des Umweltberichts und des HWRM-Plans Rhein 2021–2027.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen ausgewertet, das Ergebnis wird bei der finalen Erstellung des HWRM-Planes bis zum 22.12.2021 berücksichtigt.
Die Entwürfe des HWRM-Plans und des Umweltberichts sowie das Formular zur Stellungnahme sind über das Internet unter hochwassermanagement.rlp.de/servlet/is/201020 abrufbar.
Äußerungen und Stellungnahmen zu den Entwürfen des Umweltberichts und des HWRM-Plans können ab dem 22.März 2021 bis spätestens zum 22.Juli 2021 abgegeben werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular im Internet zur Verfügung.
Dieses ist zu richten an die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Trier
Deworastraße 8
54290 Trier
oder per Mail an hwrm21(at)sgdnord.rlp.de .
Alternativ können Sie einen Termin zur Einsicht in der jeweiligen Dienststelle, unter geltenden Corona-Sicherheitsstandards, vereinbaren. Die Anhörungsdokumente werden hierfür bis zum 22. Juni 2021 zur Einsicht auch bei den Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd zugänglich sein. Sie können dort, nach entsprechender Terminvereinbarung, montags-donnerstags jeweils von 08:00 – 12:00 und von 14:00 – 15:30, freitags von 08:00 – 13:00 eingesehen werden.
Die Adressen der Regionalstellen lauten wie folgt:
Mainz: Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz, Tel.: 06131 / 2397 – 0
Kaiserslautern: Fischerstraße 12, 67655Kaiserslautern, Tel.: 0631 / 3674 – 0
Neustadt: Karl-Helfferich Str. 22, 67433 Neustadt, Tel.: 06321 / 994 - 0