Abteilung 2 - Gewerbeaufsicht

Dialogorientierter Vollzug – ein Instrument der Gewerbeaufsicht zum Schutz der Menschen und der Umwelt vor möglichen Beeinträchtigungen und Gefahren.

Die Gewerbeaufsicht schützt den Menschen vor Unfall- und Gesundheitsgefahren sowohl am Arbeitsplatz (technischer, medizinischer und sozialer Arbeitsschutz) als auch im privaten Bereich auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes. Um diese Ziele zu erreichen, überprüft sie die Umsetzung der einschlägigen Schutzvorschriften in Betrieben, staatlichen Institutionen, bei Herstellern und bei Importeuren von Produkten. Dabei beteiligt sich die Abteilung Gewerbeaufsicht im Interesse eines wirksamen Arbeitsschutzes an der gesetzlich verankerten gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie und gewährleistet so ihre Umsetzung.

Die Einhaltung von Vorschriften aus den Bereichen Sprengstoff, Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht und Wärme sowie die Vermeidung betriebsbedingter technischer Gefahren wird von der Gewerbeaufsicht ebenfalls überwacht. Darüber hinaus ist sie Genehmigungs- und Überwachungsbehörde auf den Gebieten Strahlenschutz, Gentechnik und gefährliche Stoffe.

Die Abteilung 2 setzt sich aus dem Zentralreferat Gewerbeaufsicht und Staatliche Gewerbeärzte sowie den beiden Regionalstellen in Mainz und Neustadt zusammen.

Das Zentralreferat nimmt Grundsatzaufgaben sowie koordinierende Aufgaben innerhalb der Abteilung wahr. Es ist landesweit zuständig für die Durchführung gentechnischer Genehmigungsverfahren und hat darüber hinaus die Fachaufsicht über die unteren Immissionsschutzbehörden. Zu den Hauptaufgaben der Staatlichen Gewerbeärzte gehören die Mitwirkung am Berufskrankheitenverfahren und die Mitwirkung bei der Umsetzung verschiedener Arbeitsschutzvorschriften, unter anderem der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Die Regionalstellen sind die Vollzugsbehörden vor Ort.

Portrait Abteilungsleiter 2

Kontakt

Klaus-Peter Gerten
Abteilungsdirektor
Telefon: +49 (6321) 99-2455
Telefax: +49 (6321) 99-32624
E-Mail: Vorzimmer Abteilung 2

Referate

Referatsleitung:

Dr. Thomas Kaplan
Tel.: 06321 99-2210
Fax: 06321 99-32624
Mail: referat21(at)sgdsued.rlp.de

Aufgaben:

Die Gewerbeärzte sind für den staatlichen medizinischen Arbeitsschutz zuständig. Zu den Hauptaufgaben gehören die Mitwirkung am Berufskrankheitenverfahren (Berufskrankheiten), die Durchführung von Betriebsinspektionen zusammen mit dem technischen Gewerbeaufsichtspersonal, die Durchführung von Ermächtigungsverfahren für Arbeitsmediziner*innen, die Beratung zu allen einschlägigen medizinischen Problemen, die Mitwirkung bei der Umsetzung verschiedener Arbeitsschutzvorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Biostoffverordnung, dem Jugendarbeitsschutz- und dem Mutterschutzgesetz.

Eine Berufskrankheitenliste finden Sie unter folgendem Link:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F3.html

Übersichtskarte über den Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht

Referatsleitung:

Dr. Hans-Jürgen Zimmer
Telefon: 06131 96030-33
 

Beratung und Überwachung in den Bereichen:

Übersichtskarte über den Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht

Referatsleitung:

Barbara Pauls
Telefon: 06321 99-1266

Beratung und Überwachung in den Bereichen: