Zentralreferat Gewerbeaufsicht und Staatliche Gewerbeärzte
- Koordinationsaufgaben innerhalb der Abteilung
- Beratungen und Entscheidungen in Kündigungsangelegenheiten (Schwangerschaft/Elternzeit)
- Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit in bestimmten Fällen
- Widerspruchs- und Klageverfahren; Rechtsberatung in der Abteilung
- Entgeltüberwachung der Heimarbeiter*innen
- Gentechnische Genehmigungsverfahren für Rheinland-Pfalz
- Mitwirkung bei komplexen Genehmigungsverfahren in den Bereichen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Strahlenschutz
- Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Anerkennung befähigter Personen nach der Betriebssicherheitsverordnung
- Mutterschutz
Die Gewerbeärzte sind für den staatlichen medizinischen Arbeitsschutz zuständig. Zu den Hauptaufgaben gehören die Mitwirkung am Berufskrankheitenverfahren (Berufskrankheiten), die Durchführung von Betriebsinspektionen zusammen mit dem technischen Gewerbeaufsichtspersonal, die Durchführung von Ermächtigungsverfahren für Arbeitsmediziner*innen, die Beratung zu allen einschlägigen medizinischen Problemen, die Mitwirkung bei der Umsetzung verschiedener Arbeitsschutzvorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Biostoffverordnung, dem Jugendarbeitsschutz- und dem Mutterschutzgesetz.
Eine Berufskrankheitenliste finden Sie unter folgendem Link:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F3.html