Abteilung 4 - Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

Zuständig für die Raumordnung in Rheinhessen und der Pfalz ist die Obere Landesplanungsbehörde. Sie führt raumordnerische Prüfverfahren nach der Raumordnungsverordnung durch. Auf regionaler Ebene erstellen die Planungsgemeinschaften Rheinhessen-Nahe und Westpfalz die Regionalpläne. Für das Gebiet der Rheinpfalz übernimmt der Verband Region Rhein-Neckar diese Aufgabe. Die Obere Landesplanungsbehörde betreibt weiter ein Rauminformationssystem das der Raumbeobachtung dient.

Aufgabe der Oberen Naturschutzbehörde ist der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Raum insbesondere zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Neben dem Vollzug der Eingriffsregelung und der Landschaftsrahmenplanung sowie der Erstellung und Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für NATURA 2000 Gebiete dient auch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten diesem Ziel. Biotopbetreuung oder Artenschutzprojekte sind ebenfalls hier angesiedelt.

Die Fachaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte wird ebenfalls von dieser Abteilung wahrgenommen. Dabei wird entsprechend unserem Selbstverständnis bereits bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Vorfeld beraten.

Im Rahmen von Enteignungsverfahren werden wir als neutrale, unabhängige Vermittler zwischen einem Antragsteller und einem Antragsgegner tätig, wenn einem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten durch staatliches Handeln eine dauerhafte Beschränkung seiner Rechte auferlegt wurde oder werden soll.

Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Koordination der Themen rund um den Datenschutz und das Transparenzgesetz.

Portrait Abteilungsleiter 4

Kontakt

Bernd Armbrüster
Abteilungsdirektor
Telefon: +49 (6321) 99-2221
Telefax: +49 (6321) 99-2260
E-Mail: Vorzimmer L4

Referate

Referatsleitung:

Susanne Reichardt
Telefon: 06321 99-4065

Obere Landesplanungsbehörde

  • Abstimmung raumbedeutsamer Maßnahmen, unter anderem durch Raumordnungsverfahren
  • Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung, unter anderem durch landesplanerische Stellungnahmen
  • Raumbeobachtung, Führung des Rauminformationssystems, Statistik
  • Mitwirkung bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
     
  • Strukturaufgaben
    ◊ Raumgliederung
    ◊ Raumbeobachtung / Monitoring
    ◊ Begleitung von Förder- und Strukturprogrammen
     
  • Fachaufgaben
    ◊ Freiraum
    ◊ Siedlungswesen
    ◊ Technische Infrastruktur
     
  • Regionalplanung, Regionalentwicklung und –management
  • Raumordnerische Prüfungen
  • Änderungsverfahren
  • Beteiligungsverfahren (Koordinierungsaufgabe)
  • Schutzbereichsverfahren (Schutzbereichsgesetz)
  • Landbeschaffungsverfahren (Landbeschaffungsgesetz)
  • Rauminformationssystem (RIS)

Geschäftsstellen der Planungsgemeinschaften Rheinhessen-Nahe und Westpfalz:

  • Aufstellung und Fortschreibung der regionalen Raumordnungspläne
  • Aufstellung fachlich oder räumlich begrenzter Teilpläne
  • Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte
  • Regionale Raumordnungsberichte
  • Regionale Aufsicht und Beratung

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

Planungsgemeinschaft Westpfalz

Referatsleitung:

Bianca Goll
Telefon: 06321 99-2340

Arbeitsbereiche und Aufgaben der Oberen Naturschutzbehörde sind:

Fachaufsicht über die Unteren Naturschutzbehörden

Landschaftsplanung

  • Naturschutzfachliche Planungsgrundlagen
  • Landschaftsinformationssystem
  • Landschaftsrahmenplanung
  • Naturschutzfachliche Mitwirkung bei anderen Planungen

Naturschutzgebiete - kreisübergreifende Landschaftsschutzgebiete

  • Ausweisung von Naturschutzgebieten und kreisübergreifenden Landschaftsschutzgebieten
  • Genehmigungen und Befreiungen in Naturschutzgebieten​​

Natura2000-Gebiete

  • Erstellung der Natura2000-Bewirtschaftungspläne für die FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Steuerung der Umsetzung der Natura2000-Bewirtschaftungspläne
  • Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Erhaltung der Natura2000-Gebiete
  • Kontrolle der Landwirtschaft in den Natura-2000-Gebieten

Eingriffe in Natur und Landschaft

  • Naturschutzfachliche Mitwirkung bei Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren sowie bei landesplanerischen Stellungnahmen
  • Naturschutzfachliche Mitwirkung bei der Zulassung von Einzelprojekten - Führung des Kompensationsflächenverzeichnisses
  • Durchführung von Naturschutzprojekten mit Ersatzgeld

Biotopmanagement

  • Organisation, Finanzierung und Abwicklung der Naturschutzmaßnahmen zum Erhalt, zur Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von Naturschutzflächen
  • fachliche Steuerung und Führung der Naturschutzmanager/Biotopbetreuer
  • verwaltungsmäßige Abwicklung der Werkverträge im Naturschutzmanagement
  • Besucherlenkung und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit Schutzgebieten

Naturschutzgrundstücke

  • Ankauf, Pacht und Verwaltung von Grundstücken für Naturschutzzwecke
  • Ausübung des Vorkaufsrechts in Naturschutzgebieten

Artenschutz

  • Artenschutzgenehmigungen und -befreiungen
  • Artenschutzmaßnahmen und Artenschutzprojekte
  • Artenschutzfachliche Mitwirkung bei Planungen und Einzelvorhaben
  • Artenschutz bei Genehmigung von Windenergieanlagen

Invasive Arten

  • Maßnahmen gegen invasive Arten
  • Beratung und Anordnungen

Finanzhilfen

  • Bewilligung von Finanzhilfen für Naturschutzprojekte und -maßnahmen im Rahmen der Aktion Grün und aus weiteren Fördertöpfen von Land, Bund und EU
  • Bewilligung von Finanzhilfen für Naturschutzprojekte und Naturschutzmaßnahmen im Biosphärenreservat Pfälzerwald

Geschäftsführung Beirat für Naturschutz

Weitere Informationen zu den Aufgabenbereichen finden Sie auf unserer Themenseite und im Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz (LANIS-RLP) unter:
www.naturschutz.rlp.de

Referatsleitung:

Sergey Baier
Telefon: 06321 99-2224

 

Das Referat 43 - Bauwesen - der SGD Süd ist schwerpunktmäßig für die folgenden Aufgabengebiete zuständig:

  • Bauaufsicht
  • Städtebau
  • Hochbau
  • Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Das Referat Bauwesen ist zentraler Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Architektinnen und Architekten sowie für Bauherrinnen und Bauherren insbesondere in Fragen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts sowie bei Hochbaumaßnahmen, die eine finanzielle Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz erhalten.

Referatsleitung:

N.N.
Telefon: 06321 99-2221

Aufgaben:

  • Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren
  • Entschädigungsverfahren
  • Datenschutz und Transparenz