| Produktsicherheit im Online-Handel

SGD Süd beteiligt sich an EU-weiten Überprüfungen

Als Marktüberwachungsbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) an einer EU-weiten Überprüfung von Online-Angeboten für Kinderbetreuungsartikel und Fitnessgeräte teilgenommen. Dies ist eine Beteiligung am Produktsicherheits-Sweep des Europäischen Consumer Safety Network (CSN).

Im Mittelpunkt der von Mitte Mai bis Mitte Juli 2026 durchgeführten Kontrollen standen Online-Angebote für Kinderbetreuungsartikel und Fitnessgeräte. Überprüft wurden ausgewählte Anforderungen der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. An dem von der europäischen Kommission koordinierten Sweep beteiligten sich die Marktüberwachungsbehörden aller EU-Mitgliedsstaaten. Insgesamt wurden 1 681 Produktangebote auf 35 Online-Marktplätzen untersucht.

Informationspflichten noch nicht vollständig erfüllt

Die Ergebnisse zeigen, dass bei 81 Prozent der überprüften Angebote die erforderlichen Herstellerangaben vollständig vorhanden waren. Fast 70 Prozent enthielten ausreichende Informationen zur Identifizierung des Produkts und bei 82 Prozent war eine verantwortliche Person in der EU entsprechend den für den Sweep geprüften Anforderungen angegeben. Aber es gibt auch Handlungsbedarf: Nur 58 Prozent der untersuchten Angebote erfüllten alle drei Anforderungen gleichzeitig, nämlich Angaben zum Hersteller, zur Produktidentifizierung und zur verantwortlichen Person in der EU.

Verantwortliche Personen in der EU besonders im Fokus

Ein Schwerpunkt des diesjährigen Sweeps lag auf der Überprüfung der angegebenen verantwortlichen Personen in der EU. Bei 727 Produktangeboten wurden hierzu Kontrollen durchgeführt und es zeigte sich im Ergebnis ein Verbesserungsbedarf. Lediglich 22 Prozent der untersuchten Fälle erfüllten kumulativ die überprüften Anforderungen an die verantwortliche Person in der EU. In 143 Fällen wurden bereits Maßnahmen ergriffen. Auch gegenüber den Online-Marktplätzen wurden Maßnahmen ergriffen. Die Marktüberwachungsbehörden übermittelten insgesamt 560 Aufforderungen an Online-Marktplätze, unter anderem wegen gefährlicher Produkte oder fehlender beziehungsweise unvollständiger Produktsicherheits- und Rückverfolgbarkeitsinformationen.

Die SGD Süd wird die Erkenntnisse des Sweeps im Rahmen ihrer Marktüberwachung berücksichtigen. Dieser europaweite Austausch ermöglicht es den Behörden, Verstöße grenzüberschreitend besser zu verfolgen und ein einheitliches Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen.

SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf betont: "Gerade beim Online-Handel müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vor dem Kauf erkennen können, wer für ein Produkt verantwortlich ist. Diese Informationen sind auch eine wichtige Grundlage für eine wirksame Marktüberwachung durch die Abteilung Gewerbeaufsicht der SGD Süd".

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