Begrünter Deponiehügel

Deponien

Betrieb, Stilllegung und Folgenutzung von Abfalldeponien

Abfälle wurden in der wirtschaftlichen Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg viele Jahre vernachlässigt. Sie wurden als lästige Rückstände betrachtet, die man möglichst schnell und billig loswerden wollte, meist auf Müllkippen ohne geeignete Sicherheitsvorkehrungen. Die Folge sind Tausende von Altdeponien und Altlasten allein im Zuständigkeitsbereich der SGD Süd, deren Sanierung und Nachsorge noch eine unabsehbare Zeit in Anspruch nehmen wird. Erst mit Inkrafttreten des ersten Abfallgesetzes im Jahr 1972 und mit Erstarken der Umweltschutzbewegung hat der gesellschaftliche Bewusstseinswandel auch den Sektor Abfallbeseitigung erfasst.

Durch Modernisierung des Müllheizkraftwerkes Ludwigshafen und Neubau der Müllheizkraftwerke Pirmasens und Mainz waren im Südteil von Rheinland-Pfalz ab 2003 flächendeckend die Voraussetzungen für eine moderne, umweltverträgliche Abfallwirtschaft und den vollständigen Verzicht auf die Ablagerung organischer Abfälle geschaffen. Seit Mitte 2009 gelten für Deponien, die nach 1997 noch im Betrieb waren oder neu errichtet wurden, die gleichen fachlichen Anforderungen. Immer wieder gilt es, rechtliche und technische Aufgaben zu lösen, die sich aus dem neuen Deponierecht ergeben, damit die Beeinträchtigung der Umwelt sowohl durch alte, noch nicht endgültig stillgelegte Deponien, als auch durch die noch in der Ablagerungsphase befindlichen Deponien minimiert wird. Im Jahr 2010 werden in Rheinland-Pfalz noch 60 Deponien betrieben, davon 21 klassische frühere Hausmülldeponien in der Ablagerungs- oder Stilllegungsphase. Die Genehmigung, Überwachung und Stilllegung von Deponien ist ein komplexes Aufgabengebiet, dem sich die SGD Süd zu stellen hat.

Warum ist die Intensive Betreuung der Stilllegung von Deponien durch die SGD Süd so wichtig?

Bei der Stilllegung einer Deponie hat der Betreiber sicherzustellen, dass von dieser dauerhaft keine Gefährdung für die Umwelt ausgeht. Wichtig ist dabei die Errichtung einer Oberflächenabdichtung. Aufgrund des teilweise sehr unterschiedlichen Abfallinventars sowie dessen Langzeitverhalten müssen besondere Anforderungen erfüllt sein.

Seit 2005 dürfen keine Abfälle mehr abgelagert werden, die einen erhöhten Organikanteil besitzen, wie z.B. Siedlungsabfälle. Man hat erkannt, dass sonst Abbauvorgänge innerhalb der Deponie stattfinden, die zu erhöhtem Sickerwasseranfall, einer vermehrten Gasbildung und in der Konsequenz zu Setzungserscheinungen mit entsprechender Beanspruchung des Oberflächenabdichtungssystems führen können. Die derzeit in der Abschlussphase befindlichen Deponien besitzen jedoch als ehemalige Hausmülldeponien größtenteils ein derartiges Abfallinventar.

Aus diesem Grund sind bei einer Stilllegung zahlreiche Vorgaben zu beachten:

Zur kontrollierten Abführung des bei der Zersetzung von Hausmüll entstehenden Deponiegases ist es notwendig, eine flächige Gasdrainage (z.B. Bauschutt) einzubauen. Diese Flächendrainage bindet in einzelne Gasdrainagegräben ein, die z.B. aus Gleisschotter mit innen liegenden Drainagerohren erstellt werden. Das Gas wird in Sammelschächten zusammengeführt und über oberflächlich verlegte Leitungen abgeführt.

Darauf aufbauend wird eine mineralische Dichtungsschicht in der Dicke von 0,5 m erstellt. Der Einbau erfolgt zweilagig, wobei besondere Anforderungen gestellt werden. Ein Hauptkriterium ist dabei die Wasserdurchlässigkeit, die nur sehr gering sein darf.

Nachdem die mineralische Dichtung hergestellt wurde, wird darauf eine Kunststoffdichtungsbahn eingebaut. Die Dichtungsbahnen werden doppelt verschweißt mit anschließender Luftdruckprüfung der Schweißnaht. Abschließend erfolgt oberhalb der Kunststoffabdichtungsbahn der Einbau einer Rekultivierungsschicht, die mit natürlichen Böden ausgeführt wird.

Um die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen und damit Umweltgefährdungen dauerhaft zu vermeiden, ist eine enge Zusammenarbeit mit den (ehemaligen) Deponiebetreibern unerlässlich. Doch nicht nur die Bekämpfung von Umweltschäden ist ein wichtiger Aspekt bei der Stilllegung und Sanierung von Deponien. Durch die Ermöglichung einer Folgenutzung wird ein wichtiger Beitrag zur Verminderung des leider immer noch enormen Flächenverbrauchs geleistet. Denn nicht nur die Rückgabe der Fläche an die Natur durch die Nutzung als Grünfläche oder die Herstellung von naturschutzrechtlich wertvollen Flächen ist möglich. Insbesondere die Nutzung als Freizeit und Sportgelände wie z.B. als Grillplatz, Fahrrad-, Reit- und Motocross-Parcour oder als Golfplatz sind gerade bei „Altdeponien“ durchaus übliche Planungen.

Aber auch die Verwirklichung von Gewerbestandorten, Parkplätzen, Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung oder auch die Weiternutzung als Standort für abfallwirtschaftliche Anlagen ist möglich. Die je nach geplanter Folgenutzung unterschiedlichen Anforderungen mit den erforderlichen Abdichtungs- und Stilllegungsarbeiten sowie der erforderlichen Kontrolleinrichtungen zur Feststellung der Auswirkungen auf die Umwelt in der Nachsorgephase in Einklang zu bringen, ist eine weitere Herausforderung, der sich die SGD Süd gemeinsam mit dem Betreiber, den Folgenutzern und anderen Behörden zu stellen hat.

Erfolgreiche Sanierungsbeispiele:

Kontakt

Abteilungsleitung 3
Manfred Schanzenbächer
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