Informationen und Links zu den Fachanwendungen

Für die Entnahme von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern erhebt das Land Rheinland-Pfalz ein Wasserentnahmeentgelt. Die von den Entgeltpflichtigen vorzulegenden Erklärungen sind elektronisch über die Fachanwendung „eWaCent“ zu übermitteln.

FAQ zum Wasserentnahmeentgeltgesetz

Das Land Rheinland-Pfalz erhebt für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abwasserabgabe.

Die in diesem Zusammenhang seitens der Abgabepflichtigen einzureichenden Erklärungen und Anzeigen sind elektronisch über die Fachanwendung "eAbwAG" zu übermitteln.