Festsetzung von Wasserschutzgebieten

Gesetzliche Grundlagen

Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz von Trinkwasserressourcen vor nachteiligen Einflüssen.Sie umfassen grundsätzlich das gesamte Wassereinzugsgebiet eines Trinkwasserbrunnens unterteilt in unterschiedliche Schutzzonen. In diesen Gebieten gelten spezielle Schutzvorschriften, welche durch Rechtsverordnung festgesetzt werden, um eine Verunreinigung oder Beeinträchtigung des Grundwassers zu verhindern. Eine Missachtung dieser Vorschriften kann negative Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung haben. Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist daher ein wesentliches Instrument der Wasserwirtschaft und von herausragende Bedeutung für die Daseinsvorsorge.

Die rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 51) sowie dem jeweiligen Landeswassergesetz (LWG).

Abgrenzung der Schutzzonen

Wasserschutzgebiete werden in der Regel in mehrere Zonen unterteilt:

  • Schutzzone I: Unmittelbarer Bereich um die Wassergewinnungsanlage, meist eingezäunt und für die Öffentlichkeit unzugänglich.

  • Schutzzone II: Bereich, aus dem das Grundwasser innerhalb von 50 Tagen zur Entnahmestelle gelangen kann. Hier gelten besonders strenge Nutzungsbeschränkungen.

  • Schutzzone III: Weiter entfernt liegende Flächen, in denen diffuse Einträge (z. B. aus Landwirtschaft oder Bebauung) kontrolliert und begrenzt werden müssen.

Festsetzungsverfahren

Die Abgrenzung eines Wasserschutzgebiets erfolgt auf Basis hydrogeologischer Gutachten, in denen unter anderem Fließwege des Grundwassers und Gefährdungspotenziale untersucht werden. Die Festsetzung erfolgt anschließend durch eine Rechtsverordnung.

Im Rahmen des Verfahrens ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange erhalten die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Nach der Auswertung der Anregungen und Bedenken wird die Rechtsverordnung erlassen und durch Veröffentlichung im Amts- oder Staatsanzeiger rechtskräftig.

Informationen und Kartenmaterial

Aktuelle und geplante Wasserschutzgebiete können im „GeoPortal Wasser“ eingesehen werden. Dort stehen Informationen zu Lage, Zonierung und den jeweils geltenden Schutzvorschriften (Layer Wasserrechte) zur Verfügung.

Den „Geoexplorer“ erreichen Sie hier: https://gda-wasser.rlp-umwelt.de/GDAWasser/client/gisclient/index.html?applicationId=12588&contextId=121294

Kontakt

Erik Günther
erik.guenther(at)sgdsued.rlp.de
06321 992943