Fluss mit stark bewachsener Uferböschung

Befahren des Glans mit Einerkajaks zwischen Lauterecken und Meisenheim

Herzlich Willkommen beim Anmeldeverfahren der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur Befahrung des Glans mit Einerkajaks.

Der Glan ist ein naturnahes Gewässer, das sich als Lebensraum für Tiere und Pflanzen durch ein Mosaik unterschiedlichster Lebensraumbedingungen auf engstem Raum auszeichnet.
Hier sind kleinräumig wechselnde Strömungsverhältnisse, wechselnde Wassertiefen und ein fein- bis grobkörniger Gewässergrund zu nennen. Daneben liefert Totholz einen wichtigen Beitrag sowohl zur Differenzierung der Strömungsverhältnisse, aber auch als eigenständiger Lebensraum und Nahrungsquelle. Mit den in der Vergangenheit durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen wurde die Wiederherstellung der Artenvielfalt sowie die Entwicklung naturnaher Lebensraumstrukturen angestoßen. Es wurden somit wichtige Laichhabitate und Flachwasserbereiche als Rückzugsraum für viele Fischarten und vielfältige Kleinhabitate für die Tiere des Gewässerbodens erhalten bzw. geschaffen.
Für die naturnahe Entwicklung des Glans ist aber auch die Reduktion der Pflege des Gehölzbestandes der Ufer unverzichtbar.

Die positive ökologische Entwicklung des Glans hat deshalb durchaus den Kanusport einschränkende Auswirkungen, da durch umstürzende Bäume, Astbruch, gefährliche Strömungen, raue Sohlstrukturen und verdeckte Hindernisse o. ä. Gefahren für die kanusporttreibenden Personen nicht ausgeschlossen werden können.

Nach Abwägung aller Belange, kann der Kanusport auf dem Glan deshalb nur noch eingeschränkt und ausschließlich von erfahrenen kanusporttreibenden Personen mit Einerkajaks ausgeübt werden.

Das Befahren des Glans mit sonstigen Wasserfahrzeugen ohne Maschinenantrieb (Kanadier, Flöße, Ruderboote, Schlauchboote, Stand-Up-Paddle-Boards o. ä) ist weiterhin untersagt.

Die weiteren Details können Sie der beigefügten Allgemeinverfügung zur Sperrung des Glans sowie den Warnhinweisen entnehmen.

Anmeldung

Die Ausnahmeregelung setzt voraus, dass Sie sich vor Beginn der Fahrt angemessen über die Möglichkeit erhöhter Gefahren bei der Befahrung des Glans, insbesondere über Ast- und Baumbrüche, aber auch gefährliche Strömungen, raue Sohlstrukturen und verdeckte Hindernisse o. ä. vorab informiert haben, sodass Sie eigenständig und selbstverantwortlich die Entscheidung treffen können, ob Sie sich der Selbstgefährdung aussetzen möchten.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd möchte Ihnen deshalb in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kanu-Verband einige Voraussetzungen, Regeln und Hinweise mit auf den Weg geben, die Ihnen helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.

Allgemeine Voraussetzungen, Regeln und Hinweise

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Befahrung ausschließlich mit Einerkajaks
  • Umfassende Beherrschung des Einerkajaks, auch bei problematischen Strömungsverhältnissen, zum Beispiel entsprechend der Leistungsmerkmale der Stufe 3 des Europäischen Paddelpasses,
  • Umfassende Erfahrung bei der Einschätzung möglicher Gefahren (Baum-/ Astbruch, Sturzbäume, raue Sohlstrukturen, verdeckte Hindernisse o. ä.)
  • Helmpflicht
  • Schwimmwestenpflicht
  • Tragen von geeigneter Kleidung

Regeln und Hinweise

  • Informieren Sie sich vor Fahrtbeginn über die örtlichen Verhältnisse
  • Das Befahren darf nur ab einem Mindestwasserstand von 108 cm am Pegel Odenbach erfolgen. Auskunft über den aktuellen Wasserstand erhalten Sie unter https://www.hochwasser-rlp.de/karte/einzelpegel/flussgebiet/nahe/pegel/ODENBACH oder unter der Smartphone-App: „Meine Pegel“, Odenbach / Glan
  • Bitte benutzen Sie zum Ein- und Ausstieg ausschließlich die Bereiche, an denen die Warnschilder aufgestellt sind (siehe Lageplan).
  • Verlassen Sie das Gewässer nicht über Steiluferbereiche. Die fast senkrechten Böschungen lassen sich nur schwer erklimmen.
  • Bitte schützen Sie Tiere und Pflanzen. Flachwasserbereiche und Uferzonen als Brut- und Aufzuchtgebiete sind tabu.
  • Paddeln Sie ruhig, zügig und so störungsfrei wie möglich an Uferabrisskanten und anderen potenziellen Bruthabitaten des Eisvogels vorbei.
  • Versuchen Sie nicht quer in der Fahrrinne liegende Sturzbäume oder Totholzansammlungen zu umfahren oder zu überklettern. Durch starke Strömungen im Uferbereich oder die Sogwirkung von Unterströmung besteht absolute Lebensgefahr.
  • Verzichten Sie bei Sturm (ab 8 Beaufort) und Unwetterwarnungen auf eine Befahrung des Glans.
  • Achten Sie bei der Befahrung des Glans auf Knackgeräusche von Bäumen im Uferbereich.

Wenn Sie sich für eine Befahrung des Glan entschieden haben, können Sie sich jetzt anmelden.

 >> Online-Anmeldung <<

Ihre Anmeldung wird für ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) registriert. Bitte denken Sie deshalb daran, sich jährlich neu anzumelden. Sie können sich dabei jeweils über eventuelle Neuerungen am Glan informieren.

Wenn Sie Fragen zum Glan oder dem Anmeldeprocedere haben, wenden Sie sich bitte an referat32(at)sgdsued.rlp.de.