Information und Anhörung der Öffentlichkeit

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht in Art. 14 eine Information und Anhörung der Öffentlichkeit vor.

Unter anderem ist vor jeder Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans dafür zu sorgen, dass für jede Flussgebietseinheit, in dem Fall für die Flussgebietseinheit Rhein, folgendes veröffentlicht wird:

  1. der Zeitplan und das Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans,
  2. die festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für das jeweilige Bearbeitungsgebiet und
  3. der Entwurf des Bewirtschaftungsplans.

Gemäß WRRL hat die Öffentlichkeit für schriftliche Bemerkungen zu diesen Unterlagen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Frist von sechs Monaten.

Weitere Informationen zu den aktuellen Anhörungsdokumenten finden Sie hier.

Informationen zum aktuellen Bewirtschaftungsplan sowie den zugehörigen Maßnahmenprogrammen des III. Bewirtschaftungszeitraums (2022-2027) finden Sie hier.

Detaillierte Informationen zur den I. und II. Bewirtschaftungszeiträumen finden Sie unter www.wrrl.rlp-umwelt.de.