Ausbildung Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Zuweisungsverfahren

Die vom Oberlandesgericht Zweibrücken der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd zur Ausbildung in der Pflichtstation Verwaltung zugeteilten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare weisen wir den Ausbildungsstellen in unserem Zuständigkeitsbereich zu.

Die Zuweisungen erfolgen zweimal jährlich für die Zeiträume vom 1. April bis 31. Juli sowie vom 1. Oktober bis 31. Januar. Hinsichtlich der Ausbildungsstellen können bei der SGD Süd Zuweisungswünsche bis zum 31.01. und 31.07. gemeldet werden. Im Rahmen der Möglichkeiten wird versucht, den Wünschen zu entsprechen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ausbildungsplatz besteht jedoch nicht.

Gemäß § 26 Absatz 1 der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) erfolgt die Ausbildung bei einer Direktion, einer Kreisverwaltung, einer sonstigen Kommunalverwaltung, einem Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder einer anderen Stelle, die das für die Ausbildung im öffentlichen Dienst zuständige Ministerium zugelassen hat.

Regelmäßige Ausbildungsstellen im Zuweisungsbereich der SGD Süd nach § 26 Absatz 1 JAPO sind:

  • Kreisverwaltung Bad Dürkheim
  • Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Kirchheimbolanden)
  • Kreisverwaltung Germersheim
  • Kreisverwaltung Kaiserslautern
  • Kreisverwaltung Kusel
  • Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen)
  • Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (Landau)
  • Kreisverwaltung Südwestpfalz (Pirmasens)
  • Stadtverwaltung Frankenthal
  • Stadtverwaltung Kaiserslautern
  • Stadtverwaltung Landau
  • Stadtverwaltung Ludwigshafen
  • Stadtverwaltung Neustadt
  • Stadtverwaltung Pirmasens
  • Stadtverwaltung Speyer
  • Stadtverwaltung Zweibrücken
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Neustadt

Zwischen der SGD Süd und den oben aufgeführten Stellen bestehen Ausbildungsvereinbarungen, d.h. Sie nennen uns einen Erst- und einen Zweitwunsch und wir regeln alles Weitere mit den Behörden. Es ist daher nicht erforderlich, dass Sie sich mit den einzelnen Ausbildungsstellen vor der Zuweisung in Verbindung setzen.

Darüber hinaus wurden in Rheinland-Pfalz vom Ministerium des Innern und für Sport nach § 26 Absatz 1 JAPO weitere Stellen zur Ausbildung in der Verwaltungspflichtstation zugelassen:

  • Finanzämter
  • Industrie- und Handelskammern
  • Landeskriminalamt
  • Landesuntersuchungsamt
  • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Landesbetrieb Mobilität
  • Polizeipräsidien
  • Universitätsverwaltungen
  • Verwaltung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Handwerkskammern
  • Statistisches Landesamt
  • Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation
  • Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • Landwirtschaftskammer
  • Gemeinde- und Städtebund

Sofern keine Vereinbarung zwischen der SGD Süd und der Ausbildungsstelle besteht, müssen Sie sich selbst an die Wunschausbildungsbehörde wenden, um zu erfragen, ob dort eine Ausbildung möglich ist. Für die Zuweisung benötigen wir dann eine schriftliche Bestätigung der Ausbildungsstelle, dass die Ausbildung übernommen wird und die Betreuung durch eine Volljuristin oder einen Volljuristen gewährleistet ist.

Gemäß § 19 Absatz 3 JAPO kann die Ausbildung in der Pflichtstation Verwaltung auch bis zu drei Monate bei einem Gericht der allgemeinen oder einer besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit oder bis zu vier Monate an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfinden. Der Antrag auf Überweisung an ein solches Gericht oder an diese Hochschule muss spätestens zwei Monate nach Beginn der Pflichtstation Zivilrechtspflege bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts eingegangen sein.

Auch ist eine Ausbildung in einem anderen Bundesland möglich. Nach § 16 Absatz 1 JAPO kann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts die Rechtsreferendarin oder den Rechtsreferendar mit Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten des beteiligten Oberlandesgerichts für einzelne Ausbildungsabschnitte als Gast in einen anderen Oberlandesgerichtsbezirk in der Bundesrepublik Deutschland überweisen. Wird die Ausbildung in der Pflichtstation Verwaltung davon betroffen, so erfolgt die Überweisung im Benehmen mit der nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 zuständigen Direktion.

Der Einführungslehrgang

Zu Beginn der Ausbildung findet ein mehrtägiger Einführungslehrgang statt.
In bewusster Abgrenzung zur Tätigkeit einer Richterin/eines Richters und Hinführung zu einer praktischen Ausbildung wird insbesondere die Arbeitsweise der Verwaltung erläutert.
Der Einführungslehrgang gibt aber auch Hinweise zur Ausbildung (u.a. auch zu den verschiedenen Stationen) und zu allgemeinen rechtlichen Themengebieten (Aufbau eines Tatbestandes, Aufbau eines Widerspruchsbescheids und Urteils, praktische Klausur).

Arbeitsgemeinschaften

Für den Zeitraum der Verwaltungspflichtstation weist die SGD Süd die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare einer der eingerichteten Arbeitsgemeinschaften zu. Die Arbeitsgemeinschaften werden von mehreren Arbeitsgemeinschaftsleitern geleitet. Bei der Auswahl der Leiterinnen und Leiter wurde darauf geachtet, dass diese mit dem Stoffgebiet, aufgrund jetziger oder früherer praktischer Tätigkeiten, besonders vertraut sind.