Rechnungswesen

E-Rechnungen

Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen an die Behörden in Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.

Das bedeutet, dass ab 01.04.2025 Rechnungen an die SGD Süd nur noch als E-Rechnungen gestellt werden dürfen.

Diese E-Rechnungen sind über die Web-Anwendung „Zentraler E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz“ (ZRE-RLP) einzureichen.

Weitere Informationen hierzu, auch für Rechnungssteller, finden Sie hier