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Windenergie
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
Windenergieanlagen erzeugen aus der kinetischen Energie des Windes elektrischen Strom.
Jede Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bedarf aufgrund der Regelung in Nr. 1.6 der Anlage zur 4. BImSchV einer immissionsrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG. In Rheinland-Pfalz erteilt die immissionschutzrechtliche Genehmigung seit dem Jahr 2023 die jeweils örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD).
Rolle der Genehmigungsbehörde
Die Genehmigung erfolgt ausschließlich nach Prüfung, dass gesetzliche Regelungen insbesondere im Planungsrecht, Immissionsschutzrecht und im Baurecht, im Naturschutzrecht, im Arbeitsschutzrecht, im Luftverkehrsrecht und im Denkmalschutzrecht sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur (Leitungen, Erdbebenmessstationen, etc.) dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Hierzu holt sie Stellungnahmen einer Vielzahl von Fachbehörden und Stellen ein. Ist der Bau mit dem Gesetz vereinbar, hat die SGD Süd die Genehmigung zu erteilen.
Die SGD Süd ist nicht zuständig für die frühe Bürgerbeteiligung. Die Zuständigkeit liegt bei den Vorhabenträgern. Es gibt in einigen Fällen eine gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung durch die SGD Süd. Werden 20 oder mehr Windenergieanlagen innerhalb eines Bereichs beantragt, ist aufgrund der Nr. 1.6.1 der Anlage zur 4. BImSchV das förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 BImSchG durchzuführen. Bei weniger als 20 Windenergieanlagen erfolgt nach Nr. 1.6.2 der Anlage zur 4. BImSchV keine Beteiligung der Öffentlichkeit (vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem. § 19 BImSchG), sofern nicht die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder der Antragssteller freiwillig eine Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient nicht der politischen Diskussion des Vorhabens. Bürgerinnen und Bürger können Einwendungen erheben, die von der Genehmigungsbehörde auf Grundlage des Gesetzes geprüft werden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Verfahrenshandbuch zur Durchführung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Es beschreibt das wesentliche Verfahren. Es wird ergänzt durch Informationen der SGD Süd [Link nach unten] für das WEA-Genehmigungsverfahren.
Steuerung der Windenergie
Ob an einem Standort im Außenbereich eine Windenergieanlage gebaut werden kann, ist zunächst davon abhängig, dass dem Vorhabenträger ein Grundstück zur Verfügung steht. Ob der Standort genehmigungsfähig ist, regelt das Bundes- und Landesrecht.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau sind bundesrechtlich geregelt. Danach sind bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte des Landes Rheinland-Pfalz gemäß dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land grundsätzlich alle Grundstücke im Außenbereich geeignet, da Windenergieanlagen im Baurecht besonders privilegiert sind. Einschränkungen ergeben sich aus dem Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), das insbesondere Mindestabstände zu Siedlungen und besonders geschützte Gebiete vorsieht. Außerdem können Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die bis zum 1. Februar 2024 wirksam geworden sind, wirksame Ausschlüsse enthalten. Weitere Beschränkungen ergeben sich aus dem Natur- und Artenschutz.
Für die erste Prüfung der Geeignetheit eines Standorts kann das digitale Flächenportal Erneuerbare Energien (FPEE) genutzt werden. Es stellt relevante Planungsparameter bereit. Die Anwenderinnen und Anwender können über ein Zeichnungselement individuelle Teilflächen erzeugen und bis auf Parzellenebene anzeigen lassen. Das Flächenportal kann somit Kommunen, regionalen Planungsgemeinschaften, Planungsbüros und allen Interessierten wertvolle Informationen und Planungshilfen liefern. Visualisiert werden auch Aussagen zu regionalen Ausbaumöglichkeiten. Es wird alle 3 Monate aktualisiert.
Bundesrecht sieht vor, dass sich diese Rechtslage nach Erreichen der Flächenbeitragsziele ändert. Dann sind Baugebiete für Windenergieanlagen die Windenergiegebiete in den Regionalen Raumordnungsplänen. Außerhalb dieser Windenergiegebiete kann dann nur noch eine Windenergieanlage gebaut werden, wenn die Kommune ein Windenergiegebiet festlegt oder besondere Ausnahmefälle vorliegen.
Die Regionalen Raumordnungspläne der drei Planungsgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich der SGD Süd sind aktuell in der Fortschreibung dieser Gebiete. Sie haben den Auftrag, bis zum bis zum 31. Dezember 2027 als Teilflächenbeitragswert 1,4 Prozent ihres Gebiets als Windenergiegebiete auszuweisen. Bis zum 31. Dezember 2032 müssen landesweit 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen sein, um den Flächenbeitragswert des Landes Rheinland-Pfalz zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Einreichung von Anträgen
Anträge zur Errichtung neuer Windenergieanlagen (§ 4 BImSchG) sowie Anträge für Änderungen an bereits vorhandenen Windenergieanlagen (§§ 16, 16b BImSchG) können bei der SGD Süd über das OZG-Portal in elektronischer Form eingereicht werden.
Für die ein Einreichung von Anträgen digital ist der nachfolgende Formularsatz für die Genehmigung von Windkraftanlagen zu verwenden. Der Zugang zum OZG-Verfahren erfolgt über den Link Antragsformulare Online.Dort finden Sie noch weitere Formulare und Hilfestellungen zur Antragstellung. Aktuell sind noch nicht alle Funktionalitäten verfügbar. Daher ist hier lediglich das Formular 1 einzureichen. Die weiteren Unterlagen werden in eine "cloud" hochgeladen. Den Link erhalten Sie nach Nutzung des OZG-Portals.
Genehmigungen
Karten zu bestehenden und genehmigten Windenergienanlagen finden Sie im digitale Flächenportal Erneuerbare Energien (FPEE).
Die Liste der laufenden Genehmigungsverfahren finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachungen zu laufenden Verfahren finden Sie hier.
Informationen der SGD Süd
Eine Reihe von Informationen und Merkblättern finden Sie hier.
Nachfolgend werden Informationen veröffentlicht, die die SGD Süd den am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden und den Vorhabenträgern zur Verfügung stellt.
Es wird die jeweils aktuellste Version veröffentlicht.
- 01: Zuständigkeiten im Wind-Team der SGD Süd, Erreichbarkeit (Stand: 19.08.2025)
- 02: Liste der laufenden Genehmigungsverfahren (Stand: 10.09.2025)
- 03: Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (Stand: )
- 04: Zuständigkeiten für die Vorbelastungsprüfung (Stand: )
- 05: Onboarding (Stand: )
- 06: Sachstand beim Erreichen der Flächenbeitragswerte in Rheinhessen und der Pfalz (Stand: )
- 07: Hinweise zur Prüfung der formellen Vollständigkeit (Stand: )
- 08: UVP-Einwirkungsbereich (Stand: )
- 09: 10 dB-Kriterium (Stand: )
Hinweis:
Die SGD Nord bietet auf Ihrer Homepage noch weitere Merkblätter und sonstige Informationen, die im Zusammenhang mit WEA interessant sein könnten, an.
Dabei auch Informationen zum Rückbau von WEA: https://sgdnord.rlp.de/themen/energie/windenergieanlagen
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