Digitales Wasserbuch - DIGIWAB
Das „Wasserbuch“ ist ein öffentliches Register, welches ähnlich wie das Grundbuch die Rechtsverhältnisse an Grundstücken die wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern enthält, ohne jedoch selbst rechtsbegründenden oder rechtsvernichtenden Charakter zu besitzen. Es ist folglich ein öffentliches Register eintragungsfähiger Rechte, d.h. diese werden unmittelbar durch die Entscheidungen der Wasserbehörden begründet.
Das „Wasserbuch“ dient insbesondere dazu, zuständige Behörden über z.B. bestehende Gewässerbenutzungen, Ausbau der Gewässer oder wasserwirtschaftlich geschützte Gebiete zu unterrichten. Darüber hinaus dient es aber mittlerweile unter den Vorgaben z.B. des Umweltinformationsgesetzes der Bereitstellung von entsprechenden Informationen für die Öffentlichkeit.
Eingetragen werden insbesondere
- Erlaubnisse, z.B. für Abwassereinleitungen oder Grundwasserentnahmen
- Wasserschutzgebiete
- Heilquellenschutzgebiete
- Herstellung oder Ausbau von Gewässern
- Überschwemmungsgebiete
- Hochwasserschutz
- Alte Rechte und Befugnisse
Das Wasserbuch wurde bisher in Papierform (Karteiblätter) bei den oberen Wasserbehörden (Struktur- und Genehmigungsdirektionen) geführt, und wird seit 2004 in eine digitale Form umgestellt. Aktuell einzutragende Wasserrechte werden nunmehr digital eingetragen. Vor der “Papierform” wurden die Wasserrechte in ledergebundene große Bücher eingetragen, welche heute in einer Vitrine ausgestellt sind.
Hier finden Sie die Verwaltungsvorschrift zum Digitalen Wasserbuch vom 15.01.2004.
Die digitale Erfassung der bisher im Zuständigkeitsbereich der SGD Süd eingetragenen ca. 20.000 Wasserrechte erfolgt ebenfalls seit Januar 2004 nach einer bestimmten Prioritätenliste. Das Informationsangebot soll mit der Aufarbeitung der Altdaten bis Ende 2008 vollständig sein. Neben den neu erfassten Rechten enthält das digitale Wasserbuch alle Informationen zu Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und kommunalen Kläranlagen auf mittlerweile über 8.000 digitalen Wasserbuchblättern. Aktuell erfolgt die Aufarbeitung der Daten zu Mischwasserentlastungsanlagen und gewerblichen Direkteinleitern.
Der Zugang zum Digitalen Wasserbuch ist aus Datenschutzgründen in einen nicht öffentlichen und öffentlichen Bereich unterteilt. Als Benutzer des nichtöffentlichen Teils können neben den mit Schreibrechten ausgestatteten Wasserbuchführern bei den oberen Wasserbehörden die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsverwaltung, die unteren Wasserbehörden, die Zweckverbände und sonstige berechtigte Behörden nach einer entsprechenden Registrierung lesenden Zugriff erhalten.
Die zuständigen Wasserbehörden können das Digitale Wasserbuch hier aufrufen.
Im Rahmen des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrats zur Entwicklung und Einführung des Digitalen Wasserbuchs wurde auch festgelegt, im datenrechtlich zulässigen Umfang das Wasserbuch über Internet allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen.
Der Zugang zu den wasserrechtlichen Informationen für die Öffentlichkeit ist über das Wasserportal Rheinland-Pfalz möglich. Auf dieser Seite finden sich auch weitergehende Informationen zur geschichtlichen Entwicklung des Wasserrechts und geschichtlichen Entwicklung der Wasserbücher.