Warnschild für eine Überflutungsfläche vor einem Busch

Hochwasserschutz

Ausbau und Betrieb der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen an Gewässern erster Ordnung wie dem Rhein und der Nahe sind Aufgabe des Landes.
Bei der SGD Süd werden diese Aufgaben insbesondere durch die Regionalstellen in Mainz und Neustadt wahrgenommen.

Hochwassergefahr an den großen Flüssen

Überflutete Wohnungen, Wasser auf Straßen, Plätzen und Feldern, Verkehrschaos und Versorgungsengpässe – von den unangenehmen und kostspieligen Schadensfolgen für Hausbesitzer, Mieter und Geschäftsinhaber ganz zu schweigen: Die Betroffenen leben mit einer ständig wiederkehrenden Bedrohung durch Hochwasser.

Hochwasser ist ein Naturereignis, seine Ursachen liegen in erster Linie in außerordentlichen Niederschlägen und starken Schneeschmelzen. Doch hat der Mensch durch unbedachte Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt, wie die Begradigung der Flussläufe und die Versiegelung großer Flächen, manches dazu beigetragen, die Gefahren zu erhöhen.

Dabei ist die Situation am Oberrhein besonders brisant:

Der Mensch hat hier den Fluss sehr stark seinem Nutzen unterworfen und durch Rheinbegradigung sowie Deichbauten dem Rhein große Flächen zur Nutzung für Landwirtschaft, Industrie, Besiedlung und Verkehr abgewonnen; das Schutzbedürfnis der Anlieger ist im selben Maße stetig gewachsen. Entscheidend für die heutige Situation war jedoch der Staustufenbau: Große Flächen, die immer wieder überschwemmt wurden und somit Hochwasser zurückhalten konnten (Rückhalteflächen), wurden vom Rhein abgeschnitten. Dadurch hat die Sicherheit der gesamten Oberrheinniederung unterhalb Iffezheim vor Hochwasser deutlich abgenommen. Gleichzeitig haben die möglichen Hochwasserschäden drastisch zugenommen. Ein extremes Hochwasser wie das von 1882/83, bei dem die gesamte Oberrheinniederung überflutet war, würde sich heute noch verheerender als damals auswirken. Es bedarf dringend baulicher Maßnahmen, die dazu beitragen, die Hochwassergefahr deutlich zu verringern und die Überflutung der Deiche abzuwehren.

Hochwasserschutz ist folgerichtig ein zentrales Anliegen. Daher hat sich Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Oberrheinanliegern Frankreich und Baden-Württemberg bei der Planung und Realisierung von länderübergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes stark engagiert. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau aus der Zeit vor dem Staustufenbau wiederherzustellen. Aus dieser Kooperation ist eine länderübergreifende Hochwasserschutzkonzeption erwachsen, die mit zukunftsweisenden Maßnahmen zur Abwehr der Hochwassergefahr auf das berechtigte Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger an Ober- und Mittelrhein antwortet.

Der Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz umfasst in erster Linie folgende Maßnahmen:

  • Verstärkung und Ausbau der Rheinhauptdeiche
  • Bereitstellung von Rückhalteflächen durch Deichrückverlegungen und den Bau von Hochwasserrückhaltungen (Polder),

Entscheidend ist die Vergrößerung der Rückhalteflächen, all jener Flächen also, die andrängende Hochwasserwellen aufnehmen und dadurch ihre gefährlichen Scheitel abflachen können. Dem Rhein wird damit ein Teil der natürlichen Überschwemmungsräume, die für andere Nutzungen abgeschnitten wurden, bei Hochwasser zurückgegeben.

Wenn alle vereinbarten Hochwasserrückhaltungen verwirklicht sind, wird die Verschärfung der Hochwassergefahr als Folge des Staustufenbaues soweit reduziert, dass ein 200-jährlicher Hochwasserschutz am Oberrhein wieder gewährleistet ist.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über verschiedene Projekte und Maßnahmenbeispiele.
Detaillierte Informationen stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Maßnahmen

Im Hinblick auf die mögliche Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel und zur Abwehr von extremen, über das 200jährliche Schutzniveau des Rheinhauptdeichsystems hinausgehenden Hochwasserereignissen, handelt Rheinland-Pfalz. In der Rheinniederung sollen zusätzlich zu den Deichrückverlegungen und Hochwasserrückhalteräumen (Polder) „Reserveräume für Extremhochwasser“ zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen eingesetzt werden, wenn trotz des Einsatzes aller anderen Rückhaltemaßnahmen die Deiche am Oberrhein gefährdet sind, um unkontrollierte Überflutungen der Deiche mit all ihren Konsequenzen zu vermeiden. Damit kann das Schutzniveau für die Bevölkerung hinter den Deichen in den Tiefgestaden des Oberrheines noch einmal erhöht werden. Konkrete Planungen gibt es in den Räumen Eich-Guntersblum und Hördter Rheinaue.

Schöpfwerke werden benötigt, um die tiefliegenden Gebiete landseits der Deiche bei Rheinhochwasser zu schützen. Führt der Rhein Hochwasser, wird der Mündungsbereich  der Nebengewässer – wie in Speyer der Speyerbach – an der Stelle, wo sie den Rheinhauptdeich queren, mit einer Schütztafel abgesperrt. Dies gewährleistet, dass das Rheinhochwasser nicht in die Niederung hineinfließen kann. Der Abfluss der Nebengewässer würde dadurch aber zurückgestaut und das Nebengewässer würde in das Niederungsgebiet ausufern. Um dies zu vermeiden, wird das gestaute Wasser über ein Schöpfwerk in den Rhein gepumpt. In der hochwasserfreien Zeit bleibt die Schütztafel offen und das Nebengewässer fließt im freien Auslauf dem Rhein zu.

Europäischer Hochwasserschutz an Rhein und Maas

Hochwasserschutz an Rhein und Maas ist eine länderübergreifende Aufgabe. Deshalb hat die Europäische Union auf Initiative von fünf europäischen Mitgliedstaaten das IRMA-Programm (Interreg-Rhein-Maas-Aktivitäten) entwickelt. IRMA unterstützt nationale und grenzüberschreitende Projekte, die einen Beitrag zur Vorbeugung und Reduzierung von Schäden und Risiken durch Überschwemmungen im Einzugsgebiet des Rheins und der Maas leisten. Das IRMA-Programm wird mit Geldern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), einem der europäischen Strukturfonds, finanziert.

Die drei Pfeiler des IRMA-Programms sind Raumordnung, Wasserwirtschaft und Schadensverhütung. Für die Umsetzung der insgesamt 153 IRMA Projekte stehen ca. 141 Mio. Euro zur Verfügung.

Drei dieser geförderten IRMA-Projekte sind die bereits oben aufgeführten Deichrückverlegungen:

  • Speyer, Gesamtkosten ca. 2,44 Mio. Euro, EU-Förderbeitrag ca. 0,69 Mio. Euro
  • Worms Mittlerer Busch, Gesamtkosten ca. 8,6 Mio.Euro, EU-Förderbeitrag ca. 1,36 Mio. Euro
  • Sondernheim, Gesamtkosten ca. 2,47 Mio. Euro, EU-Förderbeitrag ca. 247.000 Euro.

Kontakt

Abteilungsleitung 3
Manfred Schanzenbächer
Telefon: +49 (6321) 99-0
Telefax: +49 (6321) 99-2930
EMail: Vorzimmer Abteilung 3

Landesdeich- verordnung Rheinland-Pfalz Süd - LDSVO