Zeitplan, Arbeitsprogramm und Anhörung sowie festgestellte wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung

Seit der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2009 werden kontinuierlich Maßnahmen zur Erreichung des „guten Zustands“ der Gewässer umgesetzt. Dennoch konnte der „gute Zustand“ der Gewässer bis 2015 und auch bis 2021 nicht für alle Wasserkörper erreicht werden. Da der „gute Zustand“ der Gewässer auch bis 2027 nicht für alle Wasserkörper erreicht werden kann, wird derzeit der vierte Bewirtschaftungszyklus 2028-2033 vorbereitet: 

Für den vierten Bewirtschaftungszyklus 2028-2033 ist vorgesehen in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein nicht mehr wie bisher die einzelnen Bewirtschaftungspläne der Länder zu aktualisieren, sondern erstmals einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan für den gesamten deutschen Teil der Flussgebietseinheit (FGE) Rhein zu erstellen. 

Bei der Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2028-2033 kommt dem frühzeitigen Informationsaustausch und der Anhörung der Öffentlichkeit wieder eine zentrale Bedeutung zu.

Die ersten beiden Schritte der Anhörung – die Veröffentlichung von Zeitplan, Arbeitsprogramm und beabsichtigten Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung – erfolgen gemeinsam für den Bewirtschaftungszyklus 2028-2033.

Das Anhörungsdokument der FGG Rhein ist hier und der Veröffentlichungstext im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz hier verfügbar.

Im dritten Schritt wird im Dezember 2026 die öffentliche Anhörung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplanes 2028-2033 erfolgen.