Windräder auf hügeligen Feldern

Raumordnung und Landesplanung

Jeder Mensch beansprucht Raum, sei es beim Einkaufen im Supermarkt, beim Besuchen einer Schule, beim Gang ins Schwimmbad oder beim Wohnen. Flächen werden bebaut, versiegelt, überplant. Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung ist es, diese Aktivitäten zu ordnen.

Das Referat 41 – Raumordnung und Landesplanung – ist als Obere Landesplanungsbehörde zuständig für die

  • Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen und Zielabweichungsverfahren.
  • Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren der Fachbehörden.
  • Abgabe von landesplanerischen Stellungnahmen
  • Fach- und Rechtsaufsicht über die Träger der Regionalplanung und damit über die Planungsgemeinschaften Rheinhessen-Nahe und Westpfalz sowie für das rheinland-pfälzische Gebiet des Verbandes Region Rhein-Neckar.
  • Fachaufsicht über die Unteren Landesplanungsbehörden
  • Mitwirkung an grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Rahmen von Arbeitsgruppen der Oberrheinkonferenz und Interreg-Projekten.

In diesem Zusammenhang gliedern sich die Tätigkeiten des Referats 41 - Raumordnung und Landesplanung – in folgende Themenfelder:

Fachbereiche

  • Einzelhandelsansiedlungen und Einzelhandelskonzepte
  • Gewerbeansiedlungen
  • Landesplanerische Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung der Kommunen. 
  • Koordinierungsstelle für militärische Vorhaben
  • Koordinierungsverfahren nach Landbeschaffungsgesetz
     

  • Energie, z.B. für den Neu- und Ausbau der Strom- und Gasleitungsnetze oder die Errichtung von Anlagen der Erneuerbaren Energien (Photovoltaik-, Biogas-, Geothermie- sowie Windenergieanlagen)
  • Wasserwirtschaft, z.B. für Deichrückverlegungen oder die Errichtung von Poldern und Reserveräumen für Extremhochwässer.
  • Rohstoffe, z.B. für Erweiterung oder Neuaufschluss von Kiesabbauflächen
  • Abfallwirtschaft, z.B. für die Errichtung und Erweiterung von Deponien
  • Großflächige Freizeiteinrichtungen, z.B. für die Errichtung von Golfplätzen oder Freizeitparks
  • Verkehrswesen, z.B. für den Bau von Ortsumgehungen, Güterverkehrstrassen oder den Ausbau von Verkehrslandeplätzen
  • Koordinierungsstelle für bergbauliche und verkehrliche Vorhaben

  • Flurbereinigung
  • Mitwirkung bei der Ausweisung von Naturwaldreservaten
  • Mitwirkung bei der geplanten Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten
  • Ankauf schutzwürdiger Flächen
     

Kontakt

Referatsleiterin
Susanne Reichardt
Telefon: +49 (6321) 99-4065