Grundwasserschutz
Ziel des Grundwasserschutzes ist es, die Qualität des Grundwassers zu erhalten und zu schützen bzw. bei bereits vorhandenen Beeinträchtigungen diese zu sanieren.
Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass Grundwasserentnahmen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind und die Bewirtschaftung des Grundwassers so zu erfolgen hat, dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt und eine sparsame Verwendung zugrundegelegt wird.
Grundwasser wird zutage gefördert beispielsweise für die öffentliche Trinkwasserversorgung, für die Brauchwasserversorgung von Industrie und Gewerbe, für Bewässerungsmaßnahmen in der Landwirtschaft aber auch für Einzelversorger (z.B. Aussiedlerhöfe, Forsthäuser etc.) und den „Gartenbesitzer“.
Neben der Entnahme von Grundwasser wird sich zunehmend auch die gute Wärmeeigenschaft von Boden und Grundwasser zu Nutze gemacht. Die steigende Zahl der Erdwärmesondenanlagen für Heizung und Warmwasserbereitung belegt, dass die Nutzung regenerativer Energiequellen dem Umweltschutzgedanken Rechnung trägt.
Allerdings muss auch bei diesen Anlagen darauf geachtet werden, dass keine Beeinträchtigung und Schädigung des Grundwassers erfolgt. Rheinland-Pfalz hat hierzu einen „Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden“ entwickelt, der auch im Internet unter Leitfaden Erdwärme abrufbar ist.
Außerdem gibt es einen Leitfaden für Brandschadensfälle.
Besonderes Augenmerk beim Grundwasserschutz wird auch auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelegt. Neben den Grundsatzanforderungen, die im § 19 g WHG (Wasserhaushaltsgesetz) festgeschrieben sind, findet die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) Anwendung.
Aufgabe ist es, sowohl durch technische Maßnahmen als auch durch Sensibilisierung des Betriebspersonals darauf hinzuwirken, dass Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen vermieden werden, und wenn es doch dazu gekommen ist, sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine nachteilige Veränderung des Grundwassers verhindern.