Hochwasserrisikomanagement

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagement-Planes Rhein 2021–2027

Überfluteter Deich

Um einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu setzen, gibt die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) den Mitgliedstaaten drei wesentliche Arbeitsschritte vor. In einem ersten Schritt sind die Hochwasserrisiken für die Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu bewerten. Für die Gewässerabschnitte, für die dabei ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wurde, sind anschließend Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zu erstellen, bevor dann für diese Gebiete Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen sind. In den Plänen werden angemessene Ziele und Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements formuliert, die Aspekte Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor sowie die Regeneration und Wiederherstellung nach einem Hochwasser umfassen. Diese Bearbeitungsschritte sind zyklisch alle 6 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.

Im Dezember 2015 wurden erstmals für die rheinland-pfälzischen Teile der Flussgebietseinheit Rhein vier Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) für die Bearbeitungsgebiete Ober-, Mittel-, und Niederrhein sowie für Mosel-Saar erstellt. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden bis Dezember 2021 die HWRM-Pläne fortgeschrieben. Seit der Aktualisierung und Fortschreibung der Pläne gibt es für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Rhein erstmals einen von allen acht Bundesländern einvernehmlich erarbeiteten HWRM-Plan.

In Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist in einem Umweltbericht festzuhalten (§ 40 UVPG). Die Federführung in Rheinland-Pfalz obliegt dabei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.

Weitere Infos finden Sie auf der Website zum Hochwassermanagement des Landes Rheinland-Pfalz.

Vorsorge vor Starkregenereignissen

In den letzten Jahren hat die Betroffenheit durch extreme Stark­regen in Rheinland-Pfalz zugenommen. Allein die 2018 verursachten Schäden liegen in der Größenordnung von rd. 100 Mio. €. Aufgrund des stattfindenden Klimawandels ist davon auszugehen, dass Starkniederschläge mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig noch häufiger und intensiver auf­tre­ten werden.

Anders als Hochwasser aus Bächen und Flüssen können Starkregen und damit auch die von ihnen verursachten Schäden praktisch überall auftreten. Zudem handelt es sich um klein­räu­mige und kurze, intensive Ereignisse, die nicht vorhergesagt werden kön­nen. Damit besteht auch im Ereignisfall - wenn überhaupt - nur eine sehr kurze Reaktions­zeit, um Maßnahmen zu ergreifen. Insofern kommt der Vorsorge eine bedeutende Rolle zu.

Als Unter­stüt­zung für die Kommunen hat das Land einen Leitfaden für die Aufstellung eines solchen Kon­zeptes erstellt und ein Förderprogramm aufgelegt. Mit in der Regel zu 90 % wird das Honorar eines von den Kom­munen zur Unterstützung und Beratung bei den anste­hen­den Arbeiten zu beauftragenden Ingenieurbüros gefördert. Als weitere Hilfe­stel­lung stellt das Land sog. Stark­regen­ge­fährdungskarten zur Verfügung, die ausgehend von einer Analyse der Topographie die be­vorzugten Fließ­we­ge der aus Starkregen resultie­ren­den Sturzfluten veranschaulichen. Die SGD Süd hilft und berät die Kommunen bei der Aufstellung und Umsetzung dieser Konzepte und übernimmt die fördertechnische und wasserrechtliche Abwicklung.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

Dr. Christian Bauer
Telefon: +49 (6321) 99-2495