Hochwasserrisikomanagement
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagement-Planes Rhein 2021–2027
Um einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu setzen, gibt die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) den Mitgliedstaaten drei wesentliche Arbeitsschritte vor. In einem ersten Schritt sind die Hochwasserrisiken für die Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu bewerten. Für die Gewässerabschnitte, für die dabei ein signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wurde, sind anschließend Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zu erstellen, bevor dann für diese Gebiete Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen sind. In den Plänen werden angemessene Ziele und Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements formuliert, die Aspekte Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor sowie die Regeneration und Wiederherstellung nach einem Hochwasser umfassen. Diese Bearbeitungsschritte sind zyklisch alle 6 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
Im Dezember 2015 wurden erstmals für die rheinland-pfälzischen Teile der Flussgebietseinheit Rhein vier Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM-Pläne) für die Bearbeitungsgebiete Ober-, Mittel-, und Niederrhein sowie für Mosel-Saar erstellt. Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurden bis Dezember 2021 die HWRM-Pläne fortgeschrieben. Seit der Aktualisierung und Fortschreibung der Pläne gibt es für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Rhein erstmals einen von allen acht Bundesländern einvernehmlich erarbeiteten HWRM-Plan.
In Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Fortschreibung und Aktualisierung von HWRM-Plänen eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Diese hat zum Ziel, die aus den HWRM-Plänen resultierenden Umweltauswirkungen bereits frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist in einem Umweltbericht festzuhalten (§ 40 UVPG). Die Federführung in Rheinland-Pfalz obliegt dabei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Weitere Infos finden Sie auf der Website zum Hochwassermanagement des Landes Rheinland-Pfalz.
Vorsorge vor Starkregenereignissen
In den letzten Jahren hat die Betroffenheit durch extreme Starkregen in Rheinland-Pfalz zugenommen. Allein die 2018 verursachten Schäden liegen in der Größenordnung von rd. 100 Mio. €. Aufgrund des stattfindenden Klimawandels ist davon auszugehen, dass Starkniederschläge mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig noch häufiger und intensiver auftreten werden.
Anders als Hochwasser aus Bächen und Flüssen können Starkregen und damit auch die von ihnen verursachten Schäden praktisch überall auftreten. Zudem handelt es sich um kleinräumige und kurze, intensive Ereignisse, die nicht vorhergesagt werden können. Damit besteht auch im Ereignisfall - wenn überhaupt - nur eine sehr kurze Reaktionszeit, um Maßnahmen zu ergreifen. Insofern kommt der Vorsorge eine bedeutende Rolle zu.
Als Unterstützung für die Kommunen hat das Land einen Leitfaden für die Aufstellung eines solchen Konzeptes erstellt und ein Förderprogramm aufgelegt. Mit in der Regel zu 90 % wird das Honorar eines von den Kommunen zur Unterstützung und Beratung bei den anstehenden Arbeiten zu beauftragenden Ingenieurbüros gefördert. Als weitere Hilfestellung stellt das Land sog. Starkregengefährdungskarten zur Verfügung, die ausgehend von einer Analyse der Topographie die bevorzugten Fließwege der aus Starkregen resultierenden Sturzfluten veranschaulichen. Die SGD Süd hilft und berät die Kommunen bei der Aufstellung und Umsetzung dieser Konzepte und übernimmt die fördertechnische und wasserrechtliche Abwicklung.
Weiterführende Informationen:
Ansprechpartner
Dr. Christian Bauer
Telefon: +49 (6321) 99-2495