Badegewässer

Badegewässer mit Baum im Vordergrund

Nach der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) gehört es zu den Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Wasserbehörde zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen vor jeder Badesaison die Badegewässer zu bestimmen und bis zum 31.03. jeweils für das laufende Jahr zu melden.

Gemäß § 11 der Badegewässerverordnung vom 22. Februar 2008 erfolgt daher in Bezug auf die Erstellung, die Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Es besteht die Möglichkeit, sich aktiv an der Erstellung der Badegewässerlisten zu beteiligen und Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zur Bestimmung der Badegewässer mitzuteilen. Beiträge können sich beispielsweise auf die Wasserqualität, die Nutzung der Gewässer und den Zustand der Außenanlage beziehen.

Die für das Jahr 2022 zu meldenden Gewässer sind in der nachstehenden Badegewässerliste aufgeführt.

Die Beiträge können schriftlich oder als Email bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Poststelle(at)sgdsued.rlp.de

eingereicht werden.

Sofern sich Beiträge nicht auf die Gewässer allgemein, sondern sich speziell auf die Meldung für das Jahr 2022 beziehen, bitte diese bis zum 25.03.2022 einreichen.

Gegenüber den Vorjahren ist vorgesehen die Gewässer Silbersee (nur zum Surfen zugelassen) und Schulgutweiher (Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde derzeit keine im Sinne der Badegewässerverordnung zu erwartende Vielzahl Badender) nicht mehr als Badegewässer zu melden.

Wieder angemeldet werden sollen der Mondsee und der Biersiedersee in Speyer sowie der Jägerweiher Altrip. Aufgrund einer geänderten Beurteilung sind diese Gewässer nach Auffassung der Genehmigungsbehörde wieder anzumelden.

Der Otterstädter Altrhein soll mit neuer Bade- und Probenahmestelle (an der Altrheinklause) neu gemeldet werden. Komplett neu gemeldet werden soll der Wammsee im Bereich der Stadt Speyer. Die weiteren in der Liste enthaltenen Gewässer werden wie in den Vorjahren wieder als Badegewässer gemeldet.

Badegewässer

Altrheinsee Eich

Badeweiher „Auf dem Knaus“, Bad Dürkheim

Helmbachweiher, Elmstein

Weidenthaler Weiher, Weidenthal

Germersheimer See

Surfsee

Sondernheimer See

Baggersee Johanniswiese, Jockgrim

Baggersee Neuburg, Neuburg

Sanduferbad, Rülzheim

Setzfeldsee Neupotz

Obere Altrheinwiesen Neupotz

Baerenlochweiher, Kindsbach

Naturfreibad Otterberg, Otterberg

Saegmühlweiher, Trippstadt

Blaue Adria, Altrip

Nachtweideweiher, Bobenheim-Roxheim

Silbersee, Bobenheim-Roxheim

Niederwiesenweiher, Böhl-Iggelheim

Nachtweideweiher, Lambsheim

Badeweiher, Neuhofen

Badesee Schlicht, Neuhofen

Angelhofer Altrhein, Campingplatz, Otterstadt

Grosser Weiher, Römerberg

Kleiner Weiher, Römerberg

Wolfgangsee, Waldsee

Badeweiher an der Altriper Strasse, Waldsee

Jägerweiher Altrip

Otterstädter Altrhein (neue Bade- und Probenahmestelle)

Clausensee, Waldfischbach

Neudahner Weiher, Dahn

Seehof, Erlenbach

Rohrwoog, Hinterweidenthal

Schoentalweiher, Ludwigswinkel

Saarbacherhammer, Ludwigswinkel

Strandbadweiher Frankenthal

Gelterswoog

Sonnensee (südlicher Teil)

Binsfeldsee

Speyerlachsee

Steinhäuserwühlsee

Mondsee

Biersiedersee

Kuhuntersee

Wammsee

Herrnsheimer Badesee

Messwerte

Hier werden in Anlehnung an die Badegewässerverordnung erhobene Überwachungsergebnisse eingestellt.

Bei der Überwachung der chemischen, physikalischen und biologischen Beschaffenheit durch das LfU am 28. Juni, lag in allen Gewässern die Sichttiefe oberhalb von 2 m, es wurde keine Phytoplanktonmassenvermehrung und keine Dominanz potentiell toxinbildender Cyanobakterien festgestellt. In allen Gewässern wurde vornehmlich am ufernahen Gewässergrund ein mäßiges bis starkes Fadenalgenwachstum festgestellt von dem jedoch keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die Wasserqualität war folglich hinsichtlich des Untersuchungsziels „ohne Beanstandungen“, es besteht also keine Gesundheitsgefahr.

Die Mikrobiologische Beschaffenheit gemäß Analyse des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz
Institut für Hygiene und Infektionsschutz Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Gesundheitsamt Ludwigshafen
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Nach §7 (2) BadGewV RP maßgebende Grenzwerte:
Escherichia coli: 1.800 KbE/100 ml
Intestinale Enterokokken: 700 KbE/100 ml

Datum16.05.202307.06.202327.06.202326.07.2023 

Wassertemperatur

17,8 °C23,7 °C27,3 °C23,1 °C 
Escherichia coli KBE/100 ml1515<15<15 
Enterokokken KBE/100 ml1577<15<15 
Sichtkontrolle - - - - 
Bemerkung - - - - 

Datum16.05.202307.06.202328.06.202326.07.2023 

Wassertemperatur

18,0 °C23,8 °C28,0 °Ck.A. 
Escherichia coli KBE/100 ml15< 15< 15< 15 
Enterokokken KBE/100 ml15< 15< 15< 15 
Sichtkontrolle- - - - 
Bemerkung- - - - 

Datum16.05.202307.06.202328.06.22326.07.2023 

Wassertemperatur

17,2 °C23,0 °C25,6 °Ck.A. 
Escherichia coli KBE/100 ml153030< 15 
Enterokokken KBE/100 ml30< 15< 1515 
Sichtkontrolle - - -- 
Bemerkung - - -- 

Ansprechpartner

Dr. Christian Bauer
Telefon: +49 (6321) 99-2495

Guntram Schramm
Telefon: +49 (6321) 99-2942