Landestransparenzgesetz (LTranspG)

Ihr Recht auf Information

Der rheinlandpfälzische Landtag hat das Transparenzgesetz am 11. November 2015 verabschiedet. Es trat zum 01.01.2016 in Kraft.

Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Das Land errichtet und betreibt eine elektronische Plattform (Transparenz-Plattform) auf der die Verwaltung Informationen von Amtswegen bereitstellt (§ 2 LTranspG).

Ein Antrag auf Informationsgewährung nach dem Landestransparenzgesetz bei der SGD Süd kann unter transparenz(at)sgdsued.rlp.de  gestellt werden.

Hier geht es zur Transparenzplattform

Flaggen der EU, Deutschland und RLP mit einem Banner zum Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.

Informations-freiheit

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Hier gelangen Sie auf die Internetseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Transparenz-gesetz

Umfangreiche Informationen zum Landestransparenzgesetz finden Sie hier.