Auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen wird festgestellt, dass nach den §§ 6 bis 14 des UVPG für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.
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Immissionsschutz
Mainz - Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks
Die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, Kraftwerkallee 1, 55120 Mainz hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines weiteren Gas- und Dampfturbinenkraftwerks, dem Zukunftskraftwerk Kraftwerk 4 (KW 4) auf der Gemarkung Mainz, Flur 13, Flurstück 20/61 eingereicht.
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