Überschwemmtes Gebiet mit Wald und einer Hütte

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Gesetzliche Grundlagen

An Gewässern sind die für Rückhalt und schadlose Abführung von Hochwasser erforderlichen Gebiete freizuhalten. Die Überschwemmungsgebiete kennzeichnen diejenigen Flächen auf denen zur Sicherung des Hochwasserabflusses erlassene Vorschriften und Beschränkungen gelten. Eine Nichtbeachtung der für die Überschwemmungsgebiete geltenden Beschränkungen kann für Nachbarn, Ober- und Unterlieger Nachteile zur Folge haben. Die Festsetzung bestimmter Flächen als Überschwemmungsgebiet ist somit ein Instrument der Wasserwirtschaft das dem Hochwasserschutz dient.

Kontakt

Christian Bauer
Christian.Bauer(at)sgdsued.rlp.de
06321 992495

Der gesetzliche Auftrag und die Anforderungen an die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG, §§ 76-78) sowie dem Landeswassergesetz (LWG, §§ 83-84).

Für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an Gewässern I. und II. Ordnung ist demnach die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Wasserbehörde zuständig. Für die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an Gewässern III. Ordnung sind die Unteren Wasserbehörden, somit die Kreisverwaltungen – bzw. Verwaltungen der kreisfreien Städte zuständig.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz müssen Überschwemmungsgebiete mindestens für die nach EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ermittelten Risikogewässer ausgewiesen werden.

Ermittlung der Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes

Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt durch hydraulische Modellierung der Wasserstände und deren Überlagerung mit den vor Ort gemessenen Geländehöhen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen muss hierfür ein Hochwasserereignis zu Grunde gelegt werden, welches statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100).

Festsetzungsverfahren

Nach der modelltechnischen Berechnung des Überschwemmungsgebietes sowie der Plausibilisierung der ermittelten Flächen erfolgt das administrative Verfahren in Form der Festsetzung der Gebiete durch Rechtsverordnung. Bei einer Rechtsverordnung (RVO) handelt es sich um ein Gesetz im materiellen Sinne. Dies bedeutet, dass alle untergesetzlichen Normen, wie z.B. Satzungen (somit auch Bebauungspläne) den Ge- und Verboten der Rechtsverordnung nicht widersprechen dürfen. Die Überschwemmungsgebietskarten sind Bestandteil der Rechtsverordnung.

Die in den Karten meist zusätzlich zum HQ100 dargestellten überschwemmungsgefährdeten Gebiete sind die Gebiete, die bei einem Extremhochwasser oder aber auch beim Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen überschwemmt werden. Diese Gebiete sind nur nachrichtlich aufgezeigt, haben somit lediglich Warn- und Hinweisfunktion. Die Ge- und Verbote der Rechtsverordnung finden grundsätzlich in diesen Gebieten keine Anwendung.

Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens ist die Öffentlichkeit über die vorgesehene Festsetzung zu informieren und ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Nach Prüfung und ggf. Einarbeitung der durch die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Bedenken endet das Verfahren mit dem Erlass der Rechtsverordnung, die nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft tritt.

Neben der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes durch Rechtsverordnung, eröffnen WHG und LWG die Möglichkeit, in sogenannten Arbeitskarten dargestellte Gebiete vorläufig als Überschwemmungsgebiete zu sichern. Zur vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten gemäß WHG, muss von der zuständigen Wasserbehörde eine Information über die Gebiete, die bei einem Hochwasserereignis überschwemmt werden, öffentlich bekannt gemacht werden.

Informationen zu derzeit vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten, sowie zu sämtlichen bisher im Bereich der SGD Süd durch Rechtsverordnung gesicherten Gebiete können mit dem „Geoexplorer“ im „GeoPortal Wasser“ unter „Hochwasservorsorge, gesetzliche Überschwemmungsgebiete“ abgerufen werden.

Den „Geoexplorer“ erreichen Sie unter folgendem Link: http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/

Im Verfahren

Hier finden Sie Informationen zu im Festsetzungsverfahren befindlichen Überschwemmungsgebieten.

Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntgabe im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz Nr. 19 vom 04.06.2018

Detailkarten

Vorläufige Sicherung

Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntgabe im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz Nr. 19 vom 04.06.2018

Im Verfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf Rechtsverordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte

Detailkarten