| Immissionsschutz

Mainz - Einstufung des Betriebsbereich der Frankenbach Container Terminals GmbH nach BImSchG

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd macht hiermit als zuständige Behörde öffentlich bekannt, dass für das Vorhaben der Einstufung der Frankenbach Container Terminals GmbH in Mainz als Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 23a BImSchG, kein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 23 b Abs. 1 BImSchG durchgeführt wird.

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