Dem Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken –AöR- wird die stets widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken „Unterer Hornbachstaden“ (RÜB 28) sowie den Regenüberläufen Sturzenhofstraße (RÜ 29) und Webenheimstraße (RÜ 30) im Stadtteil Bubenhausen der Stadt Zweibrücken, in den Hornbach, erteilt.