Bodenschutzkataster

Zur Abschätzung von Investitionsrisiken, bei der Realisierung von Finanzierungen, dem An- und Verkauf von Grundstücken oder bevorstehenden Bauvorhaben ist es wichtig, Informationen über eine mögliche Belastung des Untergrundes eines Grundstücks zu kennen. Bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd können Sie zu einzelnen Grundstücken Auskunft aus dem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz (BoKat) erhalten, umgangssprachlich oft auch Altlastenkataster genannt.

Im Bodenschutzkataster sind alle zum aktuellen Zeitpunkt bekannten bodenschutzrelevanten Flächen wie Altlasten, Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen erfasst. Zur genauen Definition dieser Begriffe finden Sie einen Link auf der rechten Seite. Sollten Sie eine Auskunft über eine mögliche Erfassung bodenschutzrelevanter Flächen auf Ihrem Grundstück benötigen, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Anliegen zuständige Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. Die jeweilige E-Mail Adresse finden Sie ebenfalls rechts.

Welche Informationen sind zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich?
Bitte teilen Sie uns bei der Antragsstellung zum angefragten Grundstück/ zu den angefragten Grundstücken Folgendes mit:

  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer(n)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers, falls Sie nicht selbst Eigentümer sind
  • die postalische Anschrift des Auskunftsempfängers
  • möglicherweise bekannte Informationen zur Vornutzung des Grundstücks

Die Anfrage ist formfrei.
Gerne können Sie auch das verlinkte Formular ausfüllen und im Anhang zu einer E-Mail an die zuständige Regionalstelle der SGD Süd versenden.

Was umfasst die Auskunft?
In einem Auskunftsschreiben erhalten Sie Informationen, ob bodenschutzrelevante Flächen auf den angefragten Grundstücken erfasst sind. Für erfasste Flächen teilen wir Ihnen den Flächenstatus mit. Soweit bekannt, erhalten Sie auch eine Kurzdarstellung zu Untergrund oder Grundwasserverunreinigungen. Informationen über Baulasten oder Kampfmittel sind nicht Gegenstand der Auskunft aus dem Bodenschutzkataster.

Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der Auskunftsanfrage Kosten anfallen können, die nach dem aufkommenden Arbeitsaufwand berechnet werden. Die Bearbeitungszeit eines hinsichtlich der erforderlichen Angaben vollständigen Auskunftsgesuches kann je nach Auslastung bis zu 4 Wochen betragen.