Programminformationen

Interreg B VI Nordwesteuropa (NWE) ist in der Förderperiode 2021-2027 mit 310 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ausgestattet. Projekte für einen „grünen, intelligenten und gerechten Übergang“ werden mit bis zu 60 Prozent gefördert in den Prioritäten:

  1. Klima und Umwelt
    • SO2.4: Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
    • SO 2.7: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
  2. Energiewende
    • SO2.1: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
    • SO 2.2: Erneuerbare Energien gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001, einschließlich der darin festgelegten Nachhaltigkeitskriterien
  3. Kreislaufwirtschaft
    • SO 2.6: Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
  4. Innovation und Resilienz
    • SO 1.1: Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien
  5. Eine inklusive Gesellschaft
    • SO 4.1: Zugang zu Beschäftigung
    • SO 4.5: Zugang zu Gesundheitsversorgung
    • SO 4.6: Kultur und nachhaltiger Tourismus

Etwa alle neun Monate werden Projektanträge im Rahmen von „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“ gesucht. Nach einer Ablehnung in Schritt 1 ist eine erneute Antragstellung für einen späteren Projektaufruf möglich. Alle Projekte müssen bis zum 30. Juni 2029 abgeschlossen sein.

Ein guter Projektantrag für Interreg B NWE zeichnet sich dadurch aus, dass

  • die Herausforderungen aus der territorialen Perspektive dargestellt werden
  • das Projekt Ergebnisse liefert, die durch transnationale Kooperation mit Partnern aus möglichst vielen Ländern in Nordwesteuropa erreicht werden
  • die Komplementarität und der Zusammenhang einzelner Pilot-Aktionen verständlich erläutert wird
  • das Projekt anwendungsorientiert ist (kein reines Forschungsprojekt)
  • Organisationen beteiligt sind, die sicherstellen, dass die Ergebnisse außerhalb der Projektpartner aufgegriffen und übernommen werden
  • sichergestellt wird, dass das durch das Projekt gewonnene Wissen, öffentlich verfügbar gemacht wird
  • bereits verfügbare Informationen aus bisherigen Projekten aufgegriffen werden und das Projekt darauf aufbaut
  • ein erkennbarer und signifikanter Mehrwert für Nordwesteuropa entsteht

Ein Projektantrag muss insgesamt folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vorhaben passt zu einem der spezifischen Ziele (specific objectives, SO) der fünf NWE-Programmprioritäten
  • basiert auf einer soliden territoriale Analyse basiert die aufzeigt, dass der spezifischen regionalen Herausforderung am besten durch transnationale Kooperation begegnet wird,
  • Partnerschaft aus verschiedenen Partnern, die einander ergänzen
    • federführender Partner muss eine gemeinnütze Organisation oder eine Einrichtung des öffentlichen Rechts sein,
    • Projektpartner kann jede öffentliche oder private Organisation sein, die eine juristische Person ist;
    • Projektpartnerschaften müssen aus min. Organisationen aus drei verschiedenen Ländern stammen, wovon min. zwei Partner aus dem NWE-Programmgebiet sein müssen
    • Organisationen aus der Schweiz können an Projekten des Programms NWE teilnehmen, haben aber keinen Anspruch auf EFRE-Förderung. Sie können nur Projektpartner, nicht aber federführende Partner eines Projekts werden und erhalten keine EU-Fördermittel.
    • Beobachter sind assoziierte Organisationen, die finanziell nicht zu dem Projekt beitragen, aber an dessen Aktivitäten oder Ergebnissen interessiert sind. Sie verfügen zwar nicht über ein eigenes Budget, können jedoch von einem der Projektpartner übernommen werden.
  • Risikomanagement betreiben
  • das gemeinsames Vorgehen muss über das Projekt hinaus ausgeweitet werden und/oder von anderen Akteuren übernommen werden können

Aufbau eines Projekts

Ein Projekt kann maximal drei Arbeitspakete umfassen mit jeweils einem projektspezifischen Ziel, die zum übergeordneten Projektziel beitragen. Die Arbeitspakete umfassen ein Kommunikationsziel, eine Zielgruppe und ggf. Investitionen.

Regelungen zur Förderung

Partner, die ein Kleinstunternehmen oder eine Kleinst-NGO (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind, können beim Programm einen Vorschuss von bis zu 50 000 EUR an EFRE-Mitteln auf Partnerebene bzw. 50 % des EFRE-Budgets des Partners beantragen.