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Strahlenschutz

Strahlenschutz ist der Schutz des Menschen vor ionisierender und nichtionisierender Strahlen.
Zur ionisierenden Strahlung - auch radioaktive Strahlung genannt - zählen sowohl elektromagnetische Strahlen wie Röntgen- und Gammastrahlen als auch Teilchenstrahlung wie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung.


Trifft ionisierende Strahlung auf Materie so tritt sie mit ihr in Wechselwirkung und gibt dabei Energie an sie ab. Ist die ionisierende Strahlung hinreichend energiereich, so kann sie aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen elektrisch positiv und negativ geladene Teilchen erzeugen - man nennt dies ionisieren. Ist die Ionisierung groß genug, so kann dies zu gravierenden Strahlenschäden in Zellen und Organismen führen.


Ionisierende Strahlung können natürlichen und zivilisatorischen Ursprungs sein. Quellen natürlich ionisierender Strahlung sind die sowohl in den Gesteinen und Böden der Erdkruste als auch in der Luft vorhandenen natürlichen radioaktiven Stoffe. In Forschung, Technik, Medizin und durch den Betrieb von Kernkraftwerken werden radioaktive Stoffe im zivilisatorischen Bereich künstlich erzeugt bzw. gezielt verwendet.


Wie es der Begriff schon sagt, ist die „nichtionisierende Strahlung“ nicht in der Lage, Atome/Moleküle zu ionisieren. Physikalisch lässt auch sie sich als elektromagnetische Welle beschreiben. Bei hinreichend großer Intensität ist auch sie in der Lage, mit Zellen und Organismen durch Resonanz unter Energieabgabe in Wechselwirkung zu treten, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder zu biologischen Reaktionen führen können.

Seit der Entdeckung von Wilhelm Conrad Röntgen macht man sich die Eigenschaft der ionisierenden Strahlung Materie zu durchdringen auf vielseitige Weise zu Nutzen.


Im technischen und wissenschaftlichen Bereich werden umschlossene radioaktive Stoffe (Strahler) häufig zur Qualitätssicherung, Füllstands-, Dichte-, Dicken- und Feuchtemessung eingesetzt. Offene radioaktive Stoffe werden z. B. zur Markierung von Stoffen verwendet, um damit Rückschlüsse auf deren Verhalten zu ziehen, beispielsweise der Aufnahme und Verteilung von Substanzen in Pflanzen.
Im medizinischen Bereich werden in der Diagnostik unter anderem radioaktiv markierte Substanzen appliziert, um aus der Verteilung im Körper und in bestimmten Organen Rückschlüsse auf Erkrankungen ziehen zu können. In der medizinischen Therapie wird beispielsweise energiereicher Strahlung auf einen Tumorbereich ausgerichtet, um so durch deren Wirkung bösartige Zellen zum Absterben zu bringen. Ein weiteres Anwendungsgebiet ist auch die Behandlung von chronisch entzündlichen Gelenken.


Röntgengeräte werden in der Technik und Wissenschaft meist zur Qualitätssicherung bzw. zu Forschungszwecken und in der Medizin zur Diagnostik eingesetzt.


Zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen ionisierender Strahlen wurde 1959 das Atomgesetz erlassen. Das Atomgesetz ist die Grundlage für die Strahlenschutz- und Röntgenverordnung. Mit den Neufassungen dieser Verordnungen 2001 und 2002 wurden mehrere EURATOM-Richtlinien in Deutsches Recht umgesetzt und die Verordnungen so weit wie möglich angeglichen.


In den Strahlenschutzgrundsätzen und -grundpflichten ist festgelegt, dass

  • neue Arten und Tätigkeiten unter Abwägung ihres wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Nutzens gegenüber möglichen Beeinträchtigungen gerechtfertigt sein müssen und bei bestehenden Tätigkeiten die Rechtfertigung überprüft werden kann,
  • medizinische Strahlenexposition einen hinreichenden Nutzen erbringen muss gegenüber der möglicherweise verursachten Schädigung des Einzelnen,
  • jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden ist und bei der Anwendung diese unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik so gering wie möglich zu halten.

Auf diesen Grundsätzen „Rechtfertigung“ und „so gering wie möglich“ ist die Strahlenschutz- und Röntgenverordnung aufgebaut. Durch die Verpflichtung „unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik“ wird sichergestellt, dass der Umgang mit radioaktiven Stoffen und der Betrieb von Röntgenanlagen weiter entwickelt wird.

Zur nichtionisierenden Strahlung gehören unter anderem Radiowellen, Mikrowellen und die Infrarotstrahlung.


Durch nichtionisierende Strahlung ist die Übertragung von Daten (Ton und Bild) im Rundfunk-, Fernseh-, Navigations- und Telefonbereich möglich. Auf diese Weise werden auch Mikrowellenherde, Lasergeräte, Rotlichtlampen, Wärmebildkameras, Fernbedienungen usw. betrieben.


Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Darin sind unter anderem Grenzwerte für hochfrequente Felder in der Umgebung von Funksendeanlagen, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen, festgelegt. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen aus derartigen Anlagen sicherzustellen.


Bei der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte können die derzeit wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren vermieden werden.

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