| Immissionsschutz

Niederkirchen - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen

Gemäß § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BlmSchG wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 30.01.2024 für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Heimkirchen, Flurstück 547 und der Gemarkung Heiligenmoschel, Flurstücke 1015 und 1060 zu Gunsten der juwi Wind Germany 254 GmbH & Co. KG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, öffentlich bekannt gemacht.

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