| Abfallwirtschaft

Zweibrücken - Verzicht auf UVPG für den Betrieb einer Schwachgasfackel

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgasfackel zur Behandlung von Deponiegas am Standort Deponie Rechenbachtal, Am Rechenbach in 66482 Zweibrücken, Flur Am Erlenkopf, Flurstück 464/1 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

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