Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zweibrücken zur Darstellung einer Sonderbaufläche "großflächiger Einzelhandel" in Verbindung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die SGD Süd hat nach Prüfung im August 2023 die Zielabweichung vom raumordnerischen Ziel "städtebauliches Integrationsgebot" des Landesentwicklungsprogramms mit Nebenbestimmungen zugelassen. Gegen diese Entscheidung haben die Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen fristgerecht Widerspruch erhoben und in der darauffolgenden Zeit umfänglich begründet. Nach eingehender Prüfung hat die SGD Süd jetzt diese drei Widersprüche mit Widerspruchsbescheiden vom Juli als unzulässig zurückgewiesen. Die Widerspruchsbehörde kam in allen drei Verfahren zu dem Ergebnis, dass die erhobenen Widersprüche wegen mangelnder Widerspruchsbefugnis unzulässig sind.
Darüber hinaus entfaltet das raumordnerische Ziel "städtebauliches Integrationsgebot" keine drittschützende Wirkung, so dass die Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts, welches für die Widersprechenden streiten könnte, nach keiner Betrachtungsweise gegeben ist.