| Raumordnung und Landesplanung

Geplante Erweiterung des FOC Zweibrücken: Widerspruchsbescheide sind bestandskräftig

Die Bescheide der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) über die Widersprüche gegen den Zielabweichungsentscheid zur geplanten Fashion-Outlet Erweiterung in Zweibrücken sind bestandskräftig. Im August 2023 hatte die SGD Süd in einem raumordnerischen Entscheid mit integriertem Zielabweichungsverfahren die geplante Erweiterung des Fashion-Outlet Zweibrücken auf eine Verkaufsfläche von 29.500 m² unter Auflagen zugelassen.
Symbolbild eines Paragraphen

Gegen diesen Zielabweichungsentscheid haben die Städte Neunkirchen, Saarbrücken und Homburg Widersprüche eingelegt. Nach umfangreicher Prüfung wurden diese Widersprüche in Bescheiden zurückgewiesen. „Diese Widerspruchsbescheide sind jetzt bestandskräftig und somit ist die Basis für die kommunale Bauleitplanung der Stadt Zweibrücken und des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken gegeben,“ erläutert SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf.

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