Gemeinsam mit Vertretern der Ortsgemeinden Theisbergstegen und Rutsweiler / Glan, der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, der Kreisverwaltung Kusel und interessierten Anwohnern wurde ein 1,8 km langer Abschnitt am Glan hauptsächlich im Bereich von Rutsweiler begangen und rund 50 Sachverhalte und Missstände aufgenommen.
Als Fazit der Gewässerschau steht die Erkenntnis, dass von einer erheblichen Zahl von Grundstücken eine teilweise große Gefahr bei Hochwasserereignissen ausgeht. Hier ist die Gemeinschaft der Gewässeranlieger gefordert, das Gewässer und sein Umfeld sensibler zu nutzen, um auf zukünftige Ereignisse gut vorbereitet zu sein.
Ein Großteil der Grundstücke, die zwischen dem Glan und der Hauptstraße in Rutsweiler liegen, befinden sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Glan. Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche, die bei einem Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden, bzw. in welchen Wasser zurückgehalten werden soll. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete erfolgt mit dem Ziel, Hochwasserschäden zu reduzieren oder zu vermeiden. Zu diesem Zweck werden bestimmte Handlungen im Überschwemmungsgebiet verboten oder gefordert. Mit diesen Ge- oder Verboten soll präventiv der Verlauf des erwarteten Hochwasserereignisses schadensbegrenzend beeinflusst werden.
Entlang des Glans wurden etliche Schuppen, Lagerhallen oder Gartenhäuschen vorgefunden, die bei Hochwasser abgetrieben werden können und unterhalb liegende Brücken für den Wasserabfluss verstopfen können. Solidere Hallen können zwar einem Hochwasser widerstehen, engen aber den Abflussquerschnitt ein, sodass sich das Wasser zurückstaut und ggf. Oberlieger schädigen kann. Vielfach beanstandet wurde das Ablagern verschiedenster Gegenstände auf den Grundstücken wie Brennholzstapel hinter dem Haus, Maschinen oder Schrott. Auch Hecken- oder Rasenschnitt wurde vielfach an der Böschungskante des Glan abgelagert. Von Brennholz oder anderen Ablagerungen geht die Gefahr des Verdriftens aus.
Mit Heckenschnitt die Böschung sichern zu wollen, ist wie der Verbau mit Mauern oder Eternitplatten nicht ratsam. Neben einer möglichen Behinderung des Hochwasserabflusses sind die ökologischen Nachteile für den Glan gravierend. Hier empfiehlt sich eine Böschungssicherung mit Weidenstecklingen oder anderen ingenieurbiologischen Bauweisen in Abstimmung mit der SGD Süd. In den Bereichen, in welchen die Wohnbebauung eng an den Glan heranreicht, wurden viele Zäune festgestellt. Je nach gewählter Maschenweite oder Ausgestaltung des Zauns kann sich im Hochwasserfall der Zaun durch mitgeführtes Astwerk oder Gras verlegen und zu einem Rückstau oder Ablenken des Abflusses führen. Mitgerissene Zaunteile können Ausgangspunkt von Verklausungen an Brücken sein.
Zwischen Theisbergstegen und Rutsweiler wurden bei der Gewässerschau zudem sechs ins Wasser gestürzte Bäume und Baumkronen festgestellt.
In den nächsten Wochen werden die Grundstückseigentümer durch die zuständigen Wasser- oder Baubehörden angeschrieben und aufgefordert, die festgestellten Mängel mit entsprechender Fristsetzung zu beseitigen. Die SGD Süd wird die umgestürzten Bäume im Rahmen der Gewässerunterhaltung beseitigen.