Damit diese Beratung qualifiziert erfolgen kann, muss die Abgabe von bestimmten Bioziden (zum Beispiel Rattengift oder Insektizide) durch sachkundige Personen erfolgen. Entsprechende rechtliche Regelungen wurden bereits 2021 geschaffen. Seit 01.01.2025 sind sie vollumfänglich in Kraft getreten. Die erforderliche Sachkunde kann nach Gifthandelsrecht, Pflanzenschutzrecht oder in speziellen Biozidlehrgängen erworben werden und wird in Schulungen seit vielen Jahren von diversen Institutionen angeboten. Viele Zoofachgeschäfte qualifizieren bereits seit mehreren Monaten ihre Mitarbeiter.
Auch die aktuell laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schnaken und Stechmücken, insbesondere der Tigermücke, sind von diesen neu in Kraft getretenen Regelungen betroffen. Denn die hierbei eingesetzten Bti*-Produkte fallen unter die Regelungen, die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind. Damit weiterhin eine wirksame Bekämpfung sichergestellt und die Abgabe der Bti-Tabletten durch die Kommunen an die Bevölkerung möglich ist, wurde ein spezieller Bti-Sachkundekurs entwickelt und von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd aktuell anerkannt. Mit Besuch der Schulung werden die Teilnehmenden legitimiert, Bti-Tabletten abgeben zu dürfen. Derzeit finden bereits zahlreiche Schulungen statt. Interessierte können sich über ihre Vertriebswege an den Schulungsanbieter wenden.
* Bti = Bacillus thuringiensis israelensis; ein Bakterium, das während der Sporenbildung Kristallproteine bildet, die unter bestimmten Bedingungen zu starken Toxinen umgewandelt werden. Von den Insektenlarven aufgenommen, führt Bti zur Auflösung der Darmwand und schließlich zum Tod der Larven.