| Arbeitsschutz

SGD Süd berät zum Schutz bei der Arbeit mit Diisocyanaten

Montageschaum, Fugenschaum, Klebstoffe: Viele enthalten Diisocyanate. Die SGD Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz überprüft im Rahmen ihrer Programmarbeit 2024 schwerpunktmäßig die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für den gewerblichen Umgang mit Diisocyanaten. Im Rahmen der Kontrollen wird unter anderem geprüft, dass der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung der jeweiligen Stoffe oder Gemische erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.
Beispielflasche Fugenschaum

Dazu sind in der REACH-Verordnung europaweite Qualitätsanforderungen an die geforderten Schulungen formuliert. Insbesondere werden dabei Anforderungen an die Schulungsmaterialien und die Schulungen selbst festgelegt, den Nachweis eines erfolgreichen Schulungsabschlusses sowie die Qualifikation des Trainers. 

Diisocyanate sind weit verbreitet. Sie sind Bestandteil von Polyurethanen (PU) und kommen somit in vielen Produkten wie beispielsweise Montageschaum, Beschichtungsstoffen, Klebstoffen sowie Weichschaumsystemen vor. Bei direktem Kontakt können Diisocyanate Hautirritationen und Atemwegserkrankungen verursachen. Diisocyanate lassen sich kaum durch weniger gefährliche Substanzklassen ersetzen. Weil sie in vielen Produkten enthalten sind, ist ein angemessener Schutz beim Umgang mit diesen Produkten unerlässlich. Somit leistet die SGD Süd einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Gefährdungen und Erkrankungen beim Umgang mit Diisocyanaten. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gerne zur Verfügung: SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz 06131-96030-0.

BMAS-Newsletter "Gefahrstoffe - Diisocyanate"
 

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