Dazu sind in der REACH-Verordnung europaweite Qualitätsanforderungen an die geforderten Schulungen formuliert. Insbesondere werden dabei Anforderungen an die Schulungsmaterialien und die Schulungen selbst festgelegt, den Nachweis eines erfolgreichen Schulungsabschlusses sowie die Qualifikation des Trainers.
Diisocyanate sind weit verbreitet. Sie sind Bestandteil von Polyurethanen (PU) und kommen somit in vielen Produkten wie beispielsweise Montageschaum, Beschichtungsstoffen, Klebstoffen sowie Weichschaumsystemen vor. Bei direktem Kontakt können Diisocyanate Hautirritationen und Atemwegserkrankungen verursachen. Diisocyanate lassen sich kaum durch weniger gefährliche Substanzklassen ersetzen. Weil sie in vielen Produkten enthalten sind, ist ein angemessener Schutz beim Umgang mit diesen Produkten unerlässlich. Somit leistet die SGD Süd einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Gefährdungen und Erkrankungen beim Umgang mit Diisocyanaten. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gerne zur Verfügung: SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz 06131-96030-0.