Präsident Hannes Kopf ermutigt, weitere Projektideen zur Antragstellung einzureichen: "Ein gutes Projekt überzeugt mit Territorialität, Kooperation und Wirkung. Wir fördern Projekte, die für eine territoriale Herausforderung in Nordwesteuropa durch transnationale Kooperation in einer starken Partnerschaft eine Lösung erarbeiten, die über Bestehendes hinausgeht und zu den Programmzielen beiträgt."
Lorraine Brindel-Schild und Nora Crossey von der Nationalen Kontaktstelle in Neustadt an der Weinstraße informierten gemeinsam mit Helene Schabasser vom Programmsekretariat in Lille (Frankreich) Interessierte zu den Antragsmodalitäten.
Seit über dreißig Jahren fördert die EU über die Förderprogramme Interreg die territoriale Zusammenarbeit, um Unterschiede zwischen den Regionen abzubauen. Der Workshop fand in Frankfurt im Haus der Regionen beim Regionalverband Frankfurt RheinMain statt. In ihrer Begrüßung berichtete die Leiterin des Europabüros Susanna Caliendo von ausschließlich positiven Erfahrungen mit EU-Fördermitteln und betonte, wie wichtig insbesondere die Teilnahme von Gebietskörperschaften in Projekten für die Regionalentwicklung sei. Auch Hélène Rizzotti vom Klimabündnis sieht die Erfahrung mit Interreg B NWE beim Projekt IB-Green, das im März 2023 zur Umsetzung bewilligt wurde, als Bereicherung.
In der aktuellen sechsten Förderperiode 2021-2027 fördert das Interreg-B-Programm Nordwesteuropa Projekte, die durch transnationale Zusammenarbeit eine Lösung für eine territoriale Herausforderung im Programmraum finden, und so zu einer grünen, intelligenten und resilienten Entwicklung der Regionen beitragen - von Biodiversität, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung bis Gesundheit, Zugang zum Arbeitsmarkt und Tourismus. Der Anteil der EU-Mittel an den Projektkosten beträgt sechzig Prozent (Kofinanzierung). Für die vierzig Prozent Eigenanteil können zwanzig Prozent über eine Förderung durch das Bundesprogramm für transnationale Zusammenarbeit abgedeckt werden, und / oder laufende Kosten wie Personalkosten als Eigenmittel eingebracht werden.
Bewerben können sich alle Akteure mit Rechtspersönlichkeit, insbesondere Behörden, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, privatwirtschaftliche Akteure, sowie Nicht-Regierungsorganisationen, Agenturen und Verbände. Die den Antrag stellende Organisation (Leadpartner) muss öffentlich oder gemeinnützig sein. Von den mindestens drei Partnern der Projektpartnerschaft müssen zwei ihren Sitz im Programmgebiet Nordwesteuropa haben. Bewerbungen für Call 4 sind noch bis zum 21. März 2024 über die elektronische Antragsplattform JEMS möglich.
Die Nationale Kontaktstelle berät bei der Projektentwicklung, Partnersuche und Antragstellung: info(at)nwe-kontaktstelle.de oder 06321 992554. Aktuelle Informationen finden Sie unter https://sgdsued.rlp.de/themen/europa-und-internationale-beziehungen/interreg-b-nordwesteuropa