Hierzu zählt beispielsweise, dass der Standort des Hauptpumpwerkes sowie die Verlegung der Bewässerungsleitung an die wasserrechtlichen Bedingungen der Hochwasserschutzanlage "Petersau-Bannen" anzupassen sind. Eine Beeinträchtigung der Standsicherheit der Hochwasserschutzanlage ist auszuschließen. Darüber hinaus sind die Querung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete "Eckbach und Eckbachweiher", "Isenach" und "Rhein" sowie die zahlreichen Gewässerkreuzungen im Rahmen der Detailplanung mit den zuständigen Wasserbehörden abzustimmen. Im Bereich diverser Gewässerquerungen sind die Tiefenlagen entsprechend zu beachten. Bei der Querung der Zonen II und Zonen III der tangierten Wasserschutzgebiete sind besondere Schutzvorkehrungen umzusetzen. Darüber hinaus sind auch bei der Querung von Biotopen und hochwertigen naturschutzfachlichen Biotopstrukturen die notwendigen Eingriffe auf ein Minimum zu reduzieren und im Rahmen der Detailplanung festzulegen. Die konkreten Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden erfolgen. Auch mit den Naturschutzbehörden abzustimmen sind die im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu erarbeitenden Minimierungs-, Vermeidungs- sowie Kompensationsmaßnahmen. Es ist ein aktuelles Artenschutzgutachten, inklusive faunistischer Erhebungen, zu erstellen. Soweit bauplanungsrechtlich gesicherte Ausgleichsflächen in Anspruch genommen werden (zum Beispiel innerhalb des Biotops "Historische Apfelsorten") ist sicherzustellen, dass festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichsverpflichtungen weiterhin erbracht werden. Der mögliche Verlust von Obstbäumen im Biotop "Historische Apfelsorten" ist zu vermeiden. In Bereichen, in denen die Leitungstrasse parallel der B 9 geführt wird, wird im Rahmen der Detailplanung zwecks Trassenbündelung die Verschiebung der Bewässerungsleitung an die B 9 empfohlen.
Der Wasser- und Bodenverband zur Beregnung der Vorderpfalz plant, im Zuge des anstehenden Ausbaus eines Teilbereichs des Beregnungsgebietes "Beindersheim / Großniedesheim" das bestehende Beregnungsnetz zu erweitern. Insgesamt soll diese Erweiterung eine Länge von circa 11,7 Kilometer haben. Die raumordnerische Prüfung wurde Mitte August 2023 beantragt. Insgesamt wurden 25 Behörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Institutionen beteiligt.
Der Wasser- und Bodenverband verfolgt mit dieser Planung das Ziel, die Bewässerung mit Rheinwasser innerhalb des Verbandgebiets zentral durch ein stationäres Rohrleitungsnetz zu ermöglichen. Bisher erfolgte die Wassergewinnung für die landwirtschaftliche Bewässerung über lokale Einzelbrunnen. Aus Sicht der Raumordnung dient diese Maßnahme damit grundsätzlich der Sicherung der landwirtschaftlichen Bodennutzung und erfolgt somit im Sinne der Raumordnung und Landesplanung.